Die UG-Novelle 2021 bringt zahlreiche Änderungen im Organisations-, Studien- und Personalrecht öffentlicher Universitäten mit sich. Das Ausmaß der Beteiligung im Begutachtungsverfahren war groß, die geäußerte Kritik grundlegend. Am breitesten in der Öffentlichkeit diskutiert wurden die neu eingeführte Mindeststudienleistung, durch die „mehr Verbindlichkeit in das UG Einzug halten“ soll, sowie die Novellierung der Kettenvertragsregel. Im Schatten dieser Debatten wurde versucht, einige wesentliche Beschneidungen der Organisationsautonomie öffentlicher Universitäten an der kritischen Öffentlichkeit vorbeizuschleusen. Zahlreiche Vorschläge aus dem Ministerialentwurf wurden nicht in die Regierungsvorlage übernommen, sodass die Gesetzesänderung letztlich nicht verfassungswidrig erscheint. Der Beitrag verfolgt neben einer verfassungsrechtlichen Analyse den Ansatz, die Novelle in die Geschichte der Universitätsentwicklung der letzten Jahrzehnte einzuordnen und im bildungspolitischen Spektrum zu verorten.
juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 309 - 319, recht & gesellschaft
Die UG-Novelle 2021
Das Organisations- und Studienrecht öffentlicher Universitäten im Spiegel der Zeit
Universitätsrecht, Bildungspolitik, Universitätsautonomie, Universitätsentwicklung, Organisationsrecht, Studienrecht, Mindeststudienleistung, Wissenschaftsfreiheit, Lernfreiheit, UG, § 20 Abs 1 Z 12 UG§ 20 Abs 1 Z 12a UG, § 23b Abs 1 UG, § 59a UG, § 67 Abs 1 UG, Art 81c Abs 1 B-VG, Art 17 StGG, Art 17a StGG