In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

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juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 174 - 182, recht & gesellschaft

Selbständige Erwerbstätigkeit von irregulär aufhältigen Drittstaatsangehörigen

Verboten oder erlaubt?

Der Beitrag beleuchtet unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige in Österreich erwerbstätig sein dürfen. Dabei ist grundsätzlich zwischen unselbständiger und selbständiger Tätigkeit zu unterscheiden, wobei sich weitere Differenzierungen im Hinblick darauf ergeben, ob die Drittstaatsangehörigen über ein Aufenthaltsrecht verfügen. Dabei beantwortet der Beitrag eine Frage , die bislang in der Literatur noch nicht adressiert worden ist: Dürfen irregulär aufhältige Drittstaatsangehörige, dh jene Personen, die über kein Aufenthaltsrecht in Österreich verfügen, selbständig tätig sein oder ist ihnen diese Tätigkeit aus fremdenrechtlicher Perspektive untersagt? Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass die selbständige Erwerbstätigkeit von Drittstangehörigen, die sich irregulär in Österreich aufhalten, fremdenrechtlich nicht erlaubt ist. Allerdings ist diese Erwerbstätigkeit (von Sonderfällen abgesehen) nicht strafbar, sodass dieses verwaltungsrechtliche Verbot kaum durchgesetzt werden kann. Da es bezüglich (echter) selbständiger Erwerbstätigkeit weder eine Strafnorm gibt noch eine mit § 29 AuslBG vergleichbare Regelung existiert, sind daher letztlich Vertragspartner*innen auch in prekären und ausbeuterischen Vertragsverhältnissen kaum geschützt.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 125 - 137, thema

The Distributive Impact of Third-Party Funding in Investment Arbitration

This article charters the emergence of third-part litigation funding (TPF) in international investment law. It shows how first national and later international legal service providers have litigated to create a favourable legal environment for the emergence of TFP. Legal victories in the national context where hard won and subject to judicial oversight and regulation. On the international level, however, TPF has been approached with a presumption of legality by arbitrators, in a context where few other actors can regulate it. This exacerbates the legal dynamics created by ‘arbitration without privity’, where the investor alone is granted procedural and substantive rights under investment law. TPF allow investors to affect the law strategically. Such developments can take place along the four attributes of priority, durability, universality, and convertibility that construct capital legally. Expanding these attributes creates concomitant obligations for host states. The presumption of legality adopted by arbitrators thus distributes capital from host states to foreign investors. The article ends with discussing why this dynamic is unlikely to change from within the regime.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 138 - 140, nach.satz

Sport: The Great Equalizer?

Wieso Sport nicht geschlechtergerechter ist

Europaweit ist Sport männerdominiert, egal ob im Breiten- oder im Spitzensport. 69% aller Mitglieder von Sportvereinen in Europa sind männlich, ebenso wie 92% der Präsident_innen und 77% der Board-Member der nationalen Olympia Komitees. Geschlechterungleichheiten betreffen viele Aspekte der Welt des Sports, sei es die Vergabe von Führungs- oder Coaching Positionen, die Ausübung von Breiten- und Spitzensport oder die Art der Medienberichterstattung über Frauen- und Männersport und die Prävalenz von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Dieser nach.satz beschäftigt sich mit Initiativen der Europäischen Kommission und des Europarates, die den Ursachen dieser Ungleichheiten auf den Grund gehen. Insbesondere die gemeinsame Initiative der beiden Institutionen “ALL IN: Towards gender balance in sport” liefert Vorschläge, wie man Ungleichheiten abbauen kann und welcher rechtliche Rahmen für eine geschlechtergerechte Sportwelt benötigt wird.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 1 - 3, vor.satz

Konsequente Prekarisierung

Die UG-Novelle 2020

Die geplante Novelle des Universitätsgesetzes steht zurecht in massiver Kritik. Sie sieht eine Entdemokratisierung der Universitäten vor, würde eine noch stärkere Prekarisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit sich bringen und einige der Studierenden enorm unter Druck setzen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Änderungsvorschläge und – auf die zahlreichen kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsprozess zurückgreifen –, deren problematische Implikationen zusammen.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 10 - 12, merk.würdig

She dissents

Nachruf auf Ruth Bader Ginsburg (1933 – 2020)

Am 18. September 2020 starb Ruth Bader Ginsburg, Richterin am Supreme Court of the United States. Der vorliegende Nachruf lässt Leben und Wirken einer außergewöhnlichen Juristin Revue passieren.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 13 - 16, merk.würdig

Dolmetschen bei Gericht

Die Situation der Gerichtsdolmetscher_innen in Österreich

Ein menschenrechtskonformes Gerichtsverfahren erfordert in vielen Fällen auch Dolmetschleistungen, die von qualifizierten Gerichtsdolmetscher_innen (GDs) zu erbringen sind. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der österreichischen Strafprozessordnung enthalten. Die Qualifikationserfordernisse und die Entlohnung für Gerichtsdolmetscher_innen sind im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz festgelegt. Die aktuelle Entlohnung für GDs steht aber in keinem Verhältnis zu den Anforderungen, die dieser Beruf stellt. Die ohnehin viel zu niedrigen Ansätze des Gebührenanspruchsgesetzes wurden seit 2007 nicht mehr inflationsangepasst. Trotz gegenteiliger Versprechungen wurden die GDs auch im Budgetbegleitgesetz 2021 nicht berücksichtigt. Als Folge davon ergreifen immer weniger asugebildete Dolmetscher_innen diesen Beruf und es wird für Richter_innen immer schwerer, qualifizierte Dolmetscher_innen zu finden.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 17 - 21, merk.würdig

AKW, LTE und UVP...

Transparenz und Prüfpflicht bei der Laufzeitverlängerung von Atomreaktoren

Zur Zeit erreichen zahlreiche Atomkraftwerke innerhalb und außerhalb Europas das Ende ihrer ursprünglich vorgesehenen Laufzeit. Jene Staaten, in denen Atomstrom weiterhin einen beträchtlichen Anteil am Energiemix haben soll, sind daran interessiert, diese weiter am Netz zu halten. Da eine solche Verlängerung der Betriebszeit zum Teil in Schnellverfahren oder gänzlich ohne neuerliche Bewilligung abläuft, kam in den vergangenen Jahren eine internationale Debatte rund um die Prüfpflicht solcher Laufzeitverlängerungen (lifetime extensions bzw „LTE“) auf. Benachbarte Staaten, Umweltschutzorganisationen und Einzelpersonen sind daran interessiert, sich in die rechtlichen Verfahren – soweit solche durchgeführt werden – einbringen zu können. Ein Urteil des EuGH zum belgischen AKW Doel aus dem Jahr 2019 sowie eine im Dezember 2020 verabschiedete Guidance zur Anwendbarkeit des Übereinkommens von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen lassen etwas Hoffnung aufkommen.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 22 - 30, debatte

Corona, die Schule und das Recht auf Bildung

Erfahrungsbericht eines Lehrers an einer Mittelschule

Der Beitrag beleuchtet die zum Teil fehlenden rechtlichen Grundlagen für die Anordnung des Fernunterrichts während der Corona-Pandemie 2020, die Probleme bei dessen Durchführung und die Auswirkungen der Verweigerung von Betreuung an den Schulen. Die Betrachtung der sozialen Institution Schule nimmt dabei einen großen Teil ein: Für viele Schüler*innen ist sie nicht nur jene Einrichtung, die ihr Recht auf Bildung verwirklichen soll, sondern die einen emotionalen und strukturgebenden Ankerpunkt darstellt, der ihrer persönlichen Entwicklung dienen sollte. Während der Zeit des Fernunterrichts litten besonders jene sozioökonomisch benachteiligten Schüler*innen, die diese Struktur am meisten gebraucht hätten. Diese Struktur in Form der Betreuung wurde ihnen, entgegen der Vorgaben der Bildungsbehörden durch die Schulen, zum Teil verweigert. Ein eindeutiges Fazit, ob der Umgang des Schulsystems mit dem Coronavirus das Recht auf Bildung verletzte, lässt sich ohne Kenntnis der mittel- und langfristigen Auswirkungen nicht ziehen.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 41 - 51, recht & gesellschaft

Leistbares Wohnen – Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dafür wie geändert werden?

Vorschläge zur Wohnungsgemeinnützigkeit und zum Mietrecht

„Leistbares Wohnen“ steht seit Jahren immer wieder im Fokus verschiedener stakeholder unserer Zivilgesellschaft, manchmal auch im Zentrum des medialen Interesses und - besonders in Vorwahlzeiten - in der Aufmerksamkeit der politischen Parteien.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 52 - 61, recht & gesellschaft

Hacktivism

Recht auf freie Meinungsäußerung oder Gefahr für die demokratische Gesellschaft?

Die Auseinandersetzung mit der Judikatur des EGMR zeigt, dass das Phänomen Hacktivism, welches computer hacking und politisch motivierten Protest fusioniert, den Schutz des Art 10 EMRK genießt, solange es sich in einem verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt, der demokratische Regeln und Ideale schützt. Wenn weder die EMRK noch ihre grundlegenden Werte in Frage gestellt werden, kann Hacktivism als Ausdruck von (virtuellem) politischen Protest zu einer freien politischen Debatte beitragen. Entsprechend dem Grundgedanken, dass Protest als Leitprinzip fungiert, um Demokratien weiterzuentwickeln, stellt Hacktivism somit keine Bedrohung für eine demokratische Gesellschaft dar. Vielmehr kann es im Sinne des EGMR, der die EMRK als „lebendiges Instrument“ begreift, als Fortentwicklung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verstanden werden. Hacktivism stünde somit im Einklang mit der Judikatur des EGMR, welche die EMRK unter Berücksichtigung auf den aktuellen Gegebenheiten auslegt, um den europäischen Menschenrechtsstandard laufend fortzuentwickeln.

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