In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

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B

BBU
BVG
juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 13 - 16, merk.würdig

Dolmetschen bei Gericht

Die Situation der Gerichtsdolmetscher_innen in Österreich

Ein menschenrechtskonformes Gerichtsverfahren erfordert in vielen Fällen auch Dolmetschleistungen, die von qualifizierten Gerichtsdolmetscher_innen (GDs) zu erbringen sind. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der österreichischen Strafprozessordnung enthalten. Die Qualifikationserfordernisse und die Entlohnung für Gerichtsdolmetscher_innen sind im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz festgelegt. Die aktuelle Entlohnung für GDs steht aber in keinem Verhältnis zu den Anforderungen, die dieser Beruf stellt. Die ohnehin viel zu niedrigen Ansätze des Gebührenanspruchsgesetzes wurden seit 2007 nicht mehr inflationsangepasst. Trotz gegenteiliger Versprechungen wurden die GDs auch im Budgetbegleitgesetz 2021 nicht berücksichtigt. Als Folge davon ergreifen immer weniger asugebildete Dolmetscher_innen diesen Beruf und es wird für Richter_innen immer schwerer, qualifizierte Dolmetscher_innen zu finden.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 17 - 21, merk.würdig

AKW, LTE und UVP...

Transparenz und Prüfpflicht bei der Laufzeitverlängerung von Atomreaktoren

Zur Zeit erreichen zahlreiche Atomkraftwerke innerhalb und außerhalb Europas das Ende ihrer ursprünglich vorgesehenen Laufzeit. Jene Staaten, in denen Atomstrom weiterhin einen beträchtlichen Anteil am Energiemix haben soll, sind daran interessiert, diese weiter am Netz zu halten. Da eine solche Verlängerung der Betriebszeit zum Teil in Schnellverfahren oder gänzlich ohne neuerliche Bewilligung abläuft, kam in den vergangenen Jahren eine internationale Debatte rund um die Prüfpflicht solcher Laufzeitverlängerungen (lifetime extensions bzw „LTE“) auf. Benachbarte Staaten, Umweltschutzorganisationen und Einzelpersonen sind daran interessiert, sich in die rechtlichen Verfahren – soweit solche durchgeführt werden – einbringen zu können. Ein Urteil des EuGH zum belgischen AKW Doel aus dem Jahr 2019 sowie eine im Dezember 2020 verabschiedete Guidance zur Anwendbarkeit des Übereinkommens von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen lassen etwas Hoffnung aufkommen.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 22 - 30, debatte

Corona, die Schule und das Recht auf Bildung

Erfahrungsbericht eines Lehrers an einer Mittelschule

Der Beitrag beleuchtet die zum Teil fehlenden rechtlichen Grundlagen für die Anordnung des Fernunterrichts während der Corona-Pandemie 2020, die Probleme bei dessen Durchführung und die Auswirkungen der Verweigerung von Betreuung an den Schulen. Die Betrachtung der sozialen Institution Schule nimmt dabei einen großen Teil ein: Für viele Schüler*innen ist sie nicht nur jene Einrichtung, die ihr Recht auf Bildung verwirklichen soll, sondern die einen emotionalen und strukturgebenden Ankerpunkt darstellt, der ihrer persönlichen Entwicklung dienen sollte. Während der Zeit des Fernunterrichts litten besonders jene sozioökonomisch benachteiligten Schüler*innen, die diese Struktur am meisten gebraucht hätten. Diese Struktur in Form der Betreuung wurde ihnen, entgegen der Vorgaben der Bildungsbehörden durch die Schulen, zum Teil verweigert. Ein eindeutiges Fazit, ob der Umgang des Schulsystems mit dem Coronavirus das Recht auf Bildung verletzte, lässt sich ohne Kenntnis der mittel- und langfristigen Auswirkungen nicht ziehen.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 41 - 51, recht & gesellschaft

Leistbares Wohnen – Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dafür wie geändert werden?

Vorschläge zur Wohnungsgemeinnützigkeit und zum Mietrecht

„Leistbares Wohnen“ steht seit Jahren immer wieder im Fokus verschiedener stakeholder unserer Zivilgesellschaft, manchmal auch im Zentrum des medialen Interesses und - besonders in Vorwahlzeiten - in der Aufmerksamkeit der politischen Parteien.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 52 - 61, recht & gesellschaft

Hacktivism

Recht auf freie Meinungsäußerung oder Gefahr für die demokratische Gesellschaft?

Die Auseinandersetzung mit der Judikatur des EGMR zeigt, dass das Phänomen Hacktivism, welches computer hacking und politisch motivierten Protest fusioniert, den Schutz des Art 10 EMRK genießt, solange es sich in einem verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt, der demokratische Regeln und Ideale schützt. Wenn weder die EMRK noch ihre grundlegenden Werte in Frage gestellt werden, kann Hacktivism als Ausdruck von (virtuellem) politischen Protest zu einer freien politischen Debatte beitragen. Entsprechend dem Grundgedanken, dass Protest als Leitprinzip fungiert, um Demokratien weiterzuentwickeln, stellt Hacktivism somit keine Bedrohung für eine demokratische Gesellschaft dar. Vielmehr kann es im Sinne des EGMR, der die EMRK als „lebendiges Instrument“ begreift, als Fortentwicklung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verstanden werden. Hacktivism stünde somit im Einklang mit der Judikatur des EGMR, welche die EMRK unter Berücksichtigung auf den aktuellen Gegebenheiten auslegt, um den europäischen Menschenrechtsstandard laufend fortzuentwickeln.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 228 - 239, thema

Strafrechtliche Einordnung der Tötung von „Haustyrannen“

In den vergangenen Jahren kommt es in Österreich regelmäßig zu Femiziden, von denen die meisten im sozialen Nahraum stattfinden. Doch schon bevor es dazu kommt, erleben die Opfer sowie deren Kinder häufig wiederkehrende Gewalt oder Drohungen. Wenn Betroffene keinen Ausweg aus dieser Bedrohung sehen und deshalb ihre Partner töten oder zu töten versuchen, ist im juristischen Diskurs von Haus- oder Familientyrannenfällen die Rede. Bei der strafrechtlichen Beurteilung solcher Sachverhalte stellen sich Fragen der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag sowie der Rechtfertigung, Entschuldigung und Strafzumessung. Dabei ist insb fraglich, ob Notwehr nach § 3 StGB in Betracht kommt sowie ob ein iSd rechtfertigenden Notstands angemessenes Mittel zur Verteidigung herangezogen wird. Im Rahmen des entschuldigenden Notstands gem § 10 StGB ist entscheidend, ob von einem rechtstreuen Menschen in der konkreten Situation ein anderes Verhalten zu erwarten gewesen wäre. Mit diesen Problemen, die in Deutschland bereits den BGH als Höchstgericht beschäftigten, aber in der öst Judikatur und Literatur bisher wenig Beachtung gefunden haben, setzt sich dieser Beitrag auseinander.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 164 - 172, recht & gesellschaft

Kelsen als Feindbild

Das Verfassungsjubiläum 2020 hat den Anteil Hans Kelsens an der Verfassungswerdung und damit die Bedeutung der Reinen Rechtslehre sowie des übrigen Werks von Kelsen in den Vordergrund gerückt. Seite heutige, insgesamt sehr positive, doch auch etwas verschwommene Wahrnehmung kann den Blick dafür trüben, wie sehr dieser Gelehrte sein Leben lang in scharfen Kontroversen stand. Der Aufsatz möchte diesen Konsens stören und das Bild Kelsens auch als „Feindbild“ zeichnen. Denn wie wenige andere Gelehrte wurde Kelsen von vielen Seiten – oft ganz persönlich – angegriffen und seine Lehre nach 1945 gar für die Untaten des NS Staates verantwortlich gemacht. Erst wenn sichtbar wird, wie das Werk Kelsens diesen Anfeindungen begegnet, können wir seine Bedeutung gänzlich würdigen.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 183 - 192, recht & gesellschaft

Jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht

Die sozialen Grundrechte im BVG Kinderrechte und deren Anwendungspotential

Jedes fünfte Kind in Österreich ist von Armut bedroht. Bei Kindern, die in Alleinerziehendenhaushalten leben, ist es sogar jedes zweite Kind. In Anbetracht dieser Zahlen stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis diese Tatsachen mit dem in Art 1 BVG Kinderrechte verankerten Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip, das gemäß seiner Ausgestaltung in allen Kindern betreffenden Angelegenheiten als Maßstab für das staatliche Handeln dient, stehen. Eben jenes Verhältnis ist Gegenstand der Untersuchung dieses Texts. Dafür werden die kinderspezifischen Schutz- und Fürsorgeverpflichtungen des Staates anhand des Beispiels Kinderarmut analysiert. Zudem werden Grundzüge der EU-Kindergarantie beleuchtet, die eine Chance für die verstärkte Anwendung der im BVG Kinderrechte enthaltenen sozialen Grundrechten darstellt.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 193 - 204, recht & gesellschaft

Die gerichtliche Zuständigkeit bei Strafverfahren mit indigener Beteiligung im U.S. amerikanischen Recht

Der vorliegende Beitrag widmet sich der Zuständigkeitsverteilung bei Strafverfahren mit indigener Beteiligung im U.S. amerikanischen Recht. Die Besonderheit der Zuständigkeitsverteilung bei diesen Verfahren folgt dabei vor allem aus dem föderalistischen Aufbau der Vereinigten Staaten von Amerika selbst sowie dem Hinzutreten der indigenen Stämme, welche ebenfalls über eine eigenständige vom Bund und den Bundesstaaten unabhängige Gerichtsbarkeit verfügen.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 240 - 251, thema

Häusliche Gewalt

Eine rechtliche Definitionsfrage?

Eine vereinheitlichte Problemdefinition häuslicher Gewalt unterstützt multidisziplinäre Kooperation und ist jedoch hierzulande weder im rechtlichen Bereich zu finden noch in anderen Sektoren. Zwar sind in der Literatur unterschiedliche Formen häuslicher Gewalt definiert, sie entziehen sich jedoch der empirischen Erfassung des Phänomens durch die Kriminalstatistik, wodurch zielgerichtete Maßnahmen erschwert werden. Hier knüpft der Beitrag an: gestützt auf nationale und internationale Daten, wird die Frage aufgeworfen, welche Formen von häuslicher Gewalt in der Kriminalstatistik abgebildet werden und welches Verhalten damit gerahmt wird. Im Fokus der Analyse stehen dabei die Formen von Gewalt in Intimpartnerschaften, die mit strafrechtlich relevanten Handlungen verknüpft sind und mit einem besonders hohen Risiko für einen Femizid einhergehen. Darauf basierend wird aus sozialwissenschaftlicher Perspektive die juristische Diskussion angeregt, inwiefern ein qualitativer Unterschied durch die Beziehungsdimension von Täter:innen und Opfer bei Delikten häuslicher Gewalt besteht, der über eine Qualifizierung einzelner Tatbestände oder sogar über einen eigenen Straftatbestand nachdenken lässt. Der Beitrag zieht damit die Bilanz aus den empirisch zugänglichen Definitionen „häuslicher Gewalt“ aus der Kriminalstatistik und der Möglichkeit einer rechtlichen Überarbeitung als Beitrag zu einer vereinheitlichten Problemdefinition.

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