Von Gesellschafts- und Verfassungskrisen
Verfassungskrisen unterscheiden sich von gesellschaftlichen Krisen dadurch, dass es insb zur Ineffektivität zentraler verfassungsrechtlicher Institutionen oder zu Verstößen gegen die Verfassung durch verfassungsrechtliche Institutionen kommt. Fallbeispiele, wie der Ortstafelkonflikt, finden sich in Österreich nicht zahlreich; Entwicklungen rund um den Ibiza-Untersuchungsausschuss zeigen aber wie rasch Demokratie und Rechtsstaat unter Druck geraten können. Die Aufrechterhaltung von Rechts- und Verfassungsstaatlichkeit hängt dabei zentral von der bestehenden Verfassungskultur der verfassungsrechtlichen Institutionen ab.