Rechtsbegriff oder politisches Instrumentarium?
Dieser einleitende Beitrag des Zeitschriftenschwerpunkts „Krise“ soll den Begriff der Krise beleuchten und für die spätere rechtswissenschaftliche Thematisierung in weiteren Beiträgen aufbereiten. Zunächst wird eine allgemeine Definition sowie eine interdisziplinäre Kategorisierung vorgestellt, anhand derer bestimmte Grundmerkmale öffentlicher Krisen erklärt werden. Auf dieser Basis wird die Verwendung des Begriffs in Politik, Medien und Recht thematisiert.