Neue höchstgerichtliche Entscheidungen setzen sich mit dem Rechtsschutz in Klima- und Umweltfragen auseinander: Der Verfassungsgerichtshof wies einen Antrag auf Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes zurück, der sich auf die Kinderrechte der Antragsteller_innen stützte. Frühere Klimaklagen scheiterten vor dem VfGH wiederholt wegen fehlender Antragslegitimation. Bei der neuesten Entscheidung thematisierte er dies zwar, ließ aber letztlich offen, ob die eng interpretierten Voraussetzungen der Antragslegitimation erfüllt waren ...
Bleibt die Antragslegitimation Türhüter für Klimaklagen?
Kinder an die Macht
Demokratie fängt klein an. Deswegen ist es wichtig, auch die Kinder in sie mit einzubeziehen. Durch die Möglichkeit der Partizipation erlangen Kinder von Beginn an ein Verständnis von Demokratie, welches ihr Erwachsenwerden prägen kann. Zusätzlich können Kinder vor allem bei Themen die ihre Lebenswelt betreffen, neue Aspekte aufzeigen, die eine bessere Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention gewährten Rechte ermöglicht. Greta Thunberg zeigt mit ihrem Einsatz für den weltweiten Klimaschutz dabei eindrucksvoll auf, welches Potential die Partizipation von Kindern in sich trägt, um neue Blickwinkel auf aktuelle Themen zu erlangen. Aus diesen Gründen lohnt es sich, gerade im Lichte des 30. jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention, einen genaueren Blick auf das Kinderrechte auf Mitsprache zu werfen und wie dieses in Österreich umgesetzt wird.