Neue höchstgerichtliche Entscheidungen setzen sich mit dem Rechtsschutz in Klima- und Umweltfragen auseinander: Der Verfassungsgerichtshof wies einen Antrag auf Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes zurück, der sich auf die Kinderrechte der Antragsteller_innen stützte. Frühere Klimaklagen scheiterten vor dem VfGH wiederholt wegen fehlender Antragslegitimation. Bei der neuesten Entscheidung thematisierte er dies zwar, ließ aber letztlich offen, ob die eng interpretierten Voraussetzungen der Antragslegitimation erfüllt waren. Der Verwaltungsgerichtshof wiederum gewährte Umweltorganisationen indirekt über den Bescheidbeschwerdeweg Rechtsschutz gegen eine Verordnung, die den Artenschutz von Fischottern einschränkt, und bestätigte damit seine bereits iZhm dem IG-L ergangene Rechtsprechung zum unionsrechtlichen gebotenen, effektiven Rechtsschutz. Dabei stützte er sich gerade auf die (fehlende) Antragslegitimation vor dem VfGH. Der Beitrag beleuchtet das Verhältnis dieser Entscheidungen im größeren Kontext des allgemeinen Rechtsschutzinteresses im Klima- und Umweltrecht.
Neue höchstgerichtliche Entscheidungen zum Rechtsschutz im Klima- und Umweltrecht