Der Umstand, dass bis zu einem Drittel der weltweit produzierten Lebensmittel weggeworfen und damit nicht ihrem bestimmungsgemäßen Zweck zugeführt werden ist aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht nicht wünschenswert. Aus diesem Grund wird ein näherer Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geworfen. Dazu sind die europarechtlichen Rahmenbedingungen, in denen die Verpflichtung zur Angabe der Mindesthaltbarkeit eingebettet ist, beachtlich. Zudem stellt sich insbesondere auch im Hinblick auf den Verkauf bereits abgelaufener Produkte die Frage, inwieweit ein MHD auch gewährleistungsrechtliche Folgen hat. Zentral ist dabei die Beurteilung folgender Frage, nämlich ob ein Lebensmittel alleine aufgrund eines überschrittenen MHDs mangelhaft ist. Insgesamt zeigt sich, dass die verfolgten Ziele der europäischen und nationalen Gesetzgeber, nämlich jenes des Verbraucherschutzes und gleichzeitig auch der Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit und der bestmöglichen Vermeidung von Lebensmittelverschwendung oft nicht Hand in Hand zu gehen scheinen. So zerrt eine vernünftige Grenzziehung zwischen vorzeitiger Aussonderung um die bestmögliche Qualität von Lebensmitteln zu gewährleisten - was aus Verbraucherperspektive wünschenswert ist – und dem gewissermaßen entgegengesetzten Konzept Lebensmittel so lange als möglich im Wirtschaftskreislauf zu halten.
Das Spannungsverhältnis zwischen Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz am Beispiel des MHD