In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

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B

BBU
BVG
juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 476 - 481, thema

Critical Race Theory

Dieser Beitrag stellt die Geschichte und Grundzüge der Critical Race Theory (CRT) vor. Die Hauptthese ist, dass ein solcher Ansatz nicht nur einen wertvollen Beitrag im Rahmen juristischer Analysen leistet, sondern auch zu grundlegenderen Veränderungen und der Diversifizierung von Rechtsdebatten und -analysen beiträgt und nicht zuletzt auch einen besseren Schutz für racial minorities bietet.

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 417 - 421, vor.satz

SLAPPs und SLAPP-Back

Einschüchterungsklagen im grundrechtlichen Spannungsfeld

SLAPPs – Strategic Lawsuits Against Public Participation, oder auf Deutsch: Einschüchterungsklagen – verfolgen das Ziel, die Berichterstattung zu einem konkreten Thema oder einer Person zu unterbinden und öffentliche Stimmen verstummen zu lassen. Die Kläger:innen sind meist mächtige Private, staatliche Stellen oder der staatlichen Sphäre nahestehende Akteur:innen. Auf Beklagtenseite stehen in der Regel Journalist:innen, unabhängige Medien oder NGOs. Durch die angestrengte Prozessführung sind kritische Stimmen in ihren Ressourcen gebunden oder befürchten hohe Verfahrenskosten. Die rechtspolitische Debatte zum Umgang mit SLAPPs bewegt sich in einem grundrechtlichen Spannungsfeld. Dieses will der Beitrag beispielhaft anhand der Rsp des EGMR zur Meinungsfreiheit und Medienvielfalt, dem Persönlichkeitsschutz und dem Zugang zum Recht nachzeichnen. Mithilfe des dadurch abgesteckten Rahmens gilt es für Österreich auszuloten, ob es ergänzender Regelungen gegenüber Einschüchterungsklagen bedarf.

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 424 - 427, merk.würdig

Verbotsstadt 2.0

Skaten auf öffentlichen Plätzen verboten

Im Sportjahr 2021 verbietet Graz Skaten auf öffentlichen Plätzen. Die Freiheitlichen bereiten den Grazer Wahlkampf vor und wollen Sprachrohr für lärmgeplagte Anrainer_innen sein. § 88 StVO, welcher das Spielen auf Straßen regelt, wird als gesetzliche Grundlage neu interpretiert. Medienberichten zufolge hat diese Argumentation ein Jurist mit einer Anzeige losgetreten. Durch diese Auffassung gelten auch nicht anwesende Straßenbenutzer_innen als potentiell gefährdete Verkehrsteilnehmer_innen. Das Trickverbot reiht sich zu den Grazer Stadtverboten ein. Seit 2005 werden vermehrt Freiheiten in der Öffentlichkeit beschnitten. Skatern_innen, welche für Tricks den Boden mit den Rollen verlassen, werden mit Organstrafverfügungen geahndet. Ein Sportverein übernimmt Strafzahlungen in der Steiermark. Organisationen hatten sich schon vor der Pandemie für urbanes Miteinander eingesetzt.

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 428 - 430, merk.würdig

Soziale Mindestsicherung und Migration

Rezension

Sozialleistungen für AusländerInnen waren schon immer ein heikles Thema, das seit 2015 noch eine deutliche Verschärfung erfahren und nicht unwesentlichen Einfluss auf Wahlen oder Referenden (wie beim Brexit) genommen hat. Die Diskussionen darüber werden aber – leider auch auf der juristischen Ebene – oft nicht sachlich und evidenzbasiert geführt. Umso erfreulicher sind Arbeiten, die das durchaus komplexe Zusammenspiel von Verfassungs- und Unions- bzw Völker- und Sozialrecht ebenso fundiert wie instruktiv beleuchten. Dadurch wird klar, dass es nicht „bloß um die (sozial)rechtliche Stellung von MigrantInnen“ geht, sondern um nicht weniger als den sorgsamen Umgang mit den Grundsätzen des Rechtsstaats.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 452 - 454, merk.würdig

Kinder an die Macht

Das Kinderrecht auf Partizipation, sein Potential und seine Umsetzung in Österreich

Demokratie fängt klein an. Deswegen ist es wichtig, auch die Kinder in sie mit einzubeziehen. Durch die Möglichkeit der Partizipation erlangen Kinder von Beginn an ein Verständnis von Demokratie, welches ihr Erwachsenwerden prägen kann. Zusätzlich können Kinder vor allem bei Themen die ihre Lebenswelt betreffen, neue Aspekte aufzeigen, die eine bessere Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention gewährten Rechte ermöglicht. Greta Thunberg zeigt mit ihrem Einsatz für den weltweiten Klimaschutz dabei eindrucksvoll auf, welches Potential die Partizipation von Kindern in sich trägt, um neue Blickwinkel auf aktuelle Themen zu erlangen. Aus diesen Gründen lohnt es sich, gerade im Lichte des 30. jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention, einen genaueren Blick auf das Kinderrechte auf Mitsprache zu werfen und wie dieses in Österreich umgesetzt wird.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 455 - 459, merk.würdig

Fridays For Future: Schulstreik für den Klimaschutz

Verfassungsrechtliche Möglichkeiten zur Rechtfertigung des zivilen Ungehorsams

Weil die Teilnahme an Demonstrationen während der Schulunterrichtszeit nicht erlaubt ist, drohen Schüler_innen (SuS), die regelmäßig den Fridays-For-Future-Protesten beiwohnen, verwaltungsstrafrechtliche (§ 24 Abs 4 SchPflG) bzw disziplinarische (§ 45 Abs 5 iVm § 33 Abs 2 lit c SchUG) Sanktionen. Die drohenden Sanktionen sind geeignet, dass SuS von einer Demonstrationsteilnahme absehen. Folglich liegt eine faktische Beeinträchtigung vor, die als Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art 11 EMRK) gewertet werden kann. Aufgrund des materiellen Gesetzesvorbehalts in Art 11 Abs 2 EMRK ist ein Eingriff nur zur Erreichung bestimmter Zwecke zulässig und muss einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten. Insb bei jenen SuS, die die allg neunjährige Schulpflicht erfüllt haben und bereits aktiv wahlberechtigt sind, steht mE eine disziplinarische Sanktion aufgrund der hohen Relevanz der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft außer Verhältnis.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 460 - 462, merk.würdig

Parlamentarische Demokratien im Rückbau

Nach Hans Kelsens Ideal soll das parlamentarische Verfahren dazu dienen, den verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zur Öffentlichkeit zu verhelfen. Aus der Gegenüberstellung von These und Antithese soll eine Synthese entstehen. Die Gesetzgebungspraxis wird dem nicht gerecht. In den vergangenen Monaten wurden wiederholt verkürzte Begutachtungsfristen kritisiert. Die Mitsprache der politischen Opposition und zivilgesellschaftlicher Player wird darüber hinaus durch die Anwendung verschiedener geschäftsordnungsmäßiger Instrumente erschwert. Diese Praktiken schwächen das Parlament in seiner Funktion und führen zu einer Machtverschiebung in Richtung Exekutive, die sich nicht nur in Österreich sondern auch auf europäischer Ebene feststellen lässt. Es zeigen sich – im Sinne von Friedrich von Hayek – technokratisch-autoritäre Ideen eines Liberalismus, der von demokratischen Strukturen nicht begrenzt werden soll.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 463 - 477, recht & gesellschaft

Respekt als zentrale Dimension eines menschenwürdigen Polizeianhaltewesens

Ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter Verwaltungsstraf- und Schubhäftlingen

Der Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter Menschen vor, die in Verwaltungsstraf- oder Schubhaft angehalten sind. Mittels eines Fragebogens, in dem Aspekte des „healthy-prisons“-Ansatzes der WHO operationalisiert wurden, konnten im Jahr 2017 in den Polizeianhaltezentren Wien Roßauer Lände, Wien Hernals und Vordernberg insgesamt 363 Häftlinge zu ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation in Haft befragt werden. Es zeigten sich nicht nur große Unterschiede zwischen den Haftformen, sondern auch zwischen Schubhäftlingen, die die arabische oder aber eine anderssprachige Fassung des Erhebungsinstruments benutzt hatten. Gewalterfahrungen und selbstschädigende Verhaltensweisen sind im gesamten Polizeianhaltewesen keine Seltenheit. Die Umfragedaten stützen die Annahme, dass sich ein respektvoller Umgang hemmend auf letztere Ereignisse auswirkt – egal wie schwierig die Rahmenbedingungen ansonsten sind.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 478 - 489, recht & gesellschaft

Schlepperkriminalität im Zuge transnationaler Europäisierung

Die restriktive Historie des Fremdenpolizeigesetzes im kriminalpolitischen Diskurs

Das Verbrechen der Schlepperei nach § 114 FPG erlebt seit seiner erstmaligen Sanktion im Jahr 1986 eine stetig restriktive Entwicklung. Die diskursive Konstruktion des Schleppers zum bösartigen Verbrecher, der sich innerhalb der Schleppermafia organisiere, dominiert jene parlamentarischen Debatten, in denen die Strafverschärfungen schließlich beschlossen werden. Diese parlamentarischen Beschlüsse richten sich gegen die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Organisation krimineller Banden entwickelt sich zeitgleich mit der Erweiterung der inneren Sicherheit vom nationalen auf den europäischen Raum und führt so zur verstärkten justiziellen Zusammenarbeit der europäischen Staaten, was als Effekt transnationaler Europäisierung verstanden werden kann. Dabei lässt sich die Tendenz einer am Täterstrafrecht orientierten Kriminalpolitik erkennen, die womöglich die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung der restorative justice zu Gunsten der punitive justice einzutauschen vermag.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 490 - 499, recht & gesellschaft

Die Klage der Herero und Nama

Historische Grenzen des Völkerrechts

Das humanitäre Völkerrecht des 19.Jahrhunderts sollte durch erste multinationale Kodifikationen bewaffnete Konflikte unter dem Aspekt der Humanität regeln. Allerdings galten diese Regeln lange nur für Angehörige der sogenannten „zivilisierten“ Staaten. Dies bedeutete den Ausschluss von autochthonen Gemeinschaften. Das hat schwere Folgen für Kläger*innen der Herero und Nama im heutigen Namibia. Die Nachfahren der indigenen Bevölkerungsgruppe der Herero und Nama klagten die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatzzahlungen vor einem Zivilgericht der USA aufgrund des Verbrechens des Völkermords zwischen 1904 und 1908. Allein der Zivilrechtsweg in den USA stand für die Kläger*innen offen, da völkerrechtliche Anspruchsgrundlagen aufgrund des Ausschlusses von jeglichen Übereinkommen fehlen und auch nicht rückwirkend gelten. Die Klage wurde jedoch wegen Unzuständigkeit abgewiesen.

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