Franz Matyas ist einer von rund 1.300 Beschuldigten, die zwischen 1938 und 1945 in Wien aufgrund ihrer Homosexualität gerichtlich verfolgt wurden. An seinem Beispiel wird die NS-Rechtsprechung in Österreich zum Straftatbestand „Unzucht wider die Natur“ gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen (§ 129 Ib StG) untersucht.
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"(Nicht) jede unzüchtige Berührung"
Persönlich abhängig oder nicht, ist das wirklich noch die Frage?
Durch die grundlegenden Veränderungen der Arbeitswelt im Zusammenhang mit der Digitalisierung stellt sich die Frage, ob das herkömmliche Kriterium der persönlichen Abhängigkeit noch geeignet ist, alle Schutzbedürftigen in den Anwendungsbereich des Arbeitsrechts einzubeziehen.
Polizeigewalt: Kontrolliert sich die Polizei in Zukunft besser?
In Österreich werden Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamt*innen nicht unabhängig und wirksam untersucht. Die strafrechtlichen Ermittlungen verlaufen meist ins Leere. Dies ist ein massives Problem für die Betroffenen und Österreich verletzt dadurch seine völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Klima - was ist das eigentlich?
Die Auslegung von verfassungsmäßig garantierten Rechtspositionen ist insbesondere in multipolaren und unwägbaren Situationen wie der Klimakrise herausforderungsreich.
Bad Romance für den Gesetzgeber
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt, geht aber nicht darüber hinaus. In diesem Artikel wird ein Überblick über die derzeitige Gesetzeslage gegeben sowie Kritik gegenüber der Untätigkeit des Bundesgesetzgebers im Hinblick auf eine geforderte Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf sonstige Lebensbereiche.
Gleiche Sozialhilfe (gleich) für alle?
Der vorliegende Beitrag zeichnet die Versuche einiger Sozialhilfegesetzgeber nach, Ansprüche auf Existenzsicherung neu zugewanderter Personen gegenüber Personen, die bereits länger in Österreich wohnhaft sind, zu beschränken. Leistungskürzungen für Neuzugewanderte sollen abschreckend wirken und damit einen der angenommenen Pull-Faktoren für Migration beseitigen. Der VfGH und der EuGH zeigten diesen Versuchen jedoch ihre rechtlichen Grenzen auf.
Die Indexierung von Familienleistungen
Der EuGH hat im Urteil Europäische Kommission gegen Republik Österreich (C-328/20) festgestellt, dass die Einführung eines Anpassungsmechanismus bei der Familienbeihilfe und bei mehreren steuerlichen Vorteilen für Wanderarbeitnehmer*innen gegen die VO 883/2004 und die VO 492/2011 verstößt. Der Beitrag unterzieht dieses Urteil einer kritischen Analyse. Zunächst werden die Besonderheiten der Koordinierung von Familienleistungen und die bisherige Rechtsprechung des EuGH skizziert. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Erläuterung der Vergleichbarkeit von Wanderarbeitnehmer*innen mit in Österreich ansässigen Arbeitnehmer*innen sowie auf der kritischen Auseinandersetzung mit den möglichen Rechtfertigungsgründen.
International Schutzberechtigte und ihr Recht auf Familienzusammenführung
Jüngere Judikatur von EuGH und EGMR präzisieren das Recht auf Familienzusammenführung von international Schutzberechtigten und stellen weitere Anforderungen an die gesetzliche Regelung dieses Rechtes. Der Beitrag setzt sich mit diesen Anforderungen auseinander und beschäftigt sich mit den Auswirkungen auf die innerstaatliche Rechtslage. Dabei interessiert insbesondere die unterschiedliche Rechtsstellung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten im Lichte der jüngeren Judikatur der europäischen Gerichte.
Die Arbeits- und Lebensbedingungen in der saisonalen Landwirtschaft
Der vorliegende Beitrag zeichnet die arbeits- und sozialrechtliche Lage der Erntehelfer*innen – insb jener aus Drittstaaten – nach und skizziert zu diesem Zwecke die Grundzüge jener Regelungen der SaisonarbeitsRL 2014/36/EU, die die (eingeschränkten) Gleichbehandlungsrechte der Saisoniers im Allgemeinen und ihr Recht auf angemessene Unterkünfte im Speziellen betreffen. Den unionsrechtlichen werden in der Folge die österreichischen Vorschriften, insb jene des LandarbeitsG 2021 und (exemplarisch) eines ausgewählten Kollektivverstrags gegenübergestellt. Je ein Kapitel widmet sich darüber hinaus dem Rechts- und Sozialschutz, den Erntehelfer*innen in Österreich und der EU (nicht) genießen. In einem abschließenden Kapitel werden Inklusions- und ihnen gegenläufige Exklusionstendenzen herausdestilliert und allesamt einer kritischen Würdigung unterzogen.
Migrationsspezifische Rechts- und Praxisprobleme in der „24h-Betreuung“
Der Text befasst sich mit Rechts- und Praxisproblemen im Bereich der häuslichen Betreuung in Österreich. Er skizziert die Rechtsgrundlagen der sog 24h-Betreuung und arbeitet heraus, wie diese zirkuläre Migrationsmuster fördern. Nach den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen (1) werden die flankierenden sozialrechtlichen Maßnahmen besprochen, die als „Cash-for-Care“-Leistungen Live-In Arrangements mit Pendelmigrant*innen für betreuungsbedürftige Personen nahelegen (2). Da nicht nur in Österreich solche Arrangements zur Betreuung älterer Menschen Praxis sind, wird anschließend auf den internationalen Forschungsstand zu zirkulärer Care Migration eingegangen, der auf den häufig erschwerten Zugang zu sozialen Rechten für zirkuläre Migrant*innen hinweist (3). Diese These aufgreifend bespricht der Beitrag abschließend vor dem Hintergrund der entsprechenden europäischen und österreichischen Rechtsnormen pensionsversicherungsrechtliche Herausforderungen im Bereich der 24h-Betreuung (4).