Im Sportjahr 2021 verbietet Graz Skaten auf öffentlichen Plätzen. Die Freiheitlichen bereiten den Grazer Wahlkampf vor und wollen Sprachrohr für lärmgeplagte Anrainer_innen sein. § 88 StVO, welcher das Spielen auf Straßen regelt, wird als gesetzliche Grundlage neu interpretiert. Medienberichten zufolge hat diese Argumentation ein Jurist mit einer Anzeige losgetreten. Durch diese Auffassung gelten auch nicht anwesende Straßenbenutzer_innen als potentiell gefährdete Verkehrsteilnehmer_innen. Das Trickverbot reiht sich zu den Grazer Stadtverboten ein. Seit 2005 werden vermehrt Freiheiten in der Öffentlichkeit beschnitten. Skatern_innen, welche für Tricks den Boden mit den Rollen verlassen, werden mit Organstrafverfügungen geahndet. Ein Sportverein übernimmt Strafzahlungen in der Steiermark. Organisationen hatten sich schon vor der Pandemie für urbanes Miteinander eingesetzt.
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Verbotsstadt 2.0
Soziale Mindestsicherung und Migration
Sozialleistungen für AusländerInnen waren schon immer ein heikles Thema, das seit 2015 noch eine deutliche Verschärfung erfahren und nicht unwesentlichen Einfluss auf Wahlen oder Referenden (wie beim Brexit) genommen hat. Die Diskussionen darüber werden aber – leider auch auf der juristischen Ebene – oft nicht sachlich und evidenzbasiert geführt. Umso erfreulicher sind Arbeiten, die das durchaus komplexe Zusammenspiel von Verfassungs- und Unions- bzw Völker- und Sozialrecht ebenso fundiert wie instruktiv beleuchten. Dadurch wird klar, dass es nicht „bloß um die (sozial)rechtliche Stellung von MigrantInnen“ geht, sondern um nicht weniger als den sorgsamen Umgang mit den Grundsätzen des Rechtsstaats.
Arbeiten ohne Papiere in der Pandemie
Die Auswirkungen der Corona-Krise haben fast alle arbeitenden (und Arbeit suchenden) Menschen zu spüren bekommen: Kurzarbeit, Maskenpflicht oder Homeoffice sind nur einige der Phänomene, die uns weiterhin begleiten. Doch was bedeutet die Pandemie – bzw der politische Umgang damit – für Menschen, die undokumentiert arbeiten? Wie in vielen Bereichen hat die Corona-Krise auch hier bestehende Ungleichheiten sichtbar gemacht und verschärft. Dieser Beitrag basiert auf Erfahrungen aus der Beratungspraxis der UNDOK-Anlaufstelle.
Die lauterkeitsrechtliche Verantwortung von Influencer*innen
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Thema der Werbekennzeichnung von Beiträgen auf Instagram durch Influencer*innen. In Deutschland gibt es bereits mehrere Urteile zum Thema, die jedoch bei gleichem Sachverhalt stark voneinander abweichen. In diesem Artikel werden die verschiedenen Positionen analysiert.
Parlamentarische Demokratien im Rückbau
Nach Hans Kelsens Ideal soll das parlamentarische Verfahren dazu dienen, den verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zur Öffentlichkeit zu verhelfen. Aus der Gegenüberstellung von These und Antithese soll eine Synthese entstehen. Die Gesetzgebungspraxis wird dem nicht gerecht. In den vergangenen Monaten wurden wiederholt verkürzte Begutachtungsfristen kritisiert. Die Mitsprache der politischen Opposition und zivilgesellschaftlicher Player wird darüber hinaus durch die Anwendung verschiedener geschäftsordnungsmäßiger Instrumente erschwert. Diese Praktiken schwächen das Parlament in seiner Funktion und führen zu einer Machtverschiebung in Richtung Exekutive, die sich nicht nur in Österreich sondern auch auf europäischer Ebene feststellen lässt. Es zeigen sich – im Sinne von Friedrich von Hayek – technokratisch-autoritäre Ideen eines Liberalismus, der von demokratischen Strukturen nicht begrenzt werden soll.
Respekt als zentrale Dimension eines menschenwürdigen Polizeianhaltewesens
Der Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter Menschen vor, die in Verwaltungsstraf- oder Schubhaft angehalten sind. Mittels eines Fragebogens, in dem Aspekte des „healthy-prisons“-Ansatzes der WHO operationalisiert wurden, konnten im Jahr 2017 in den Polizeianhaltezentren Wien Roßauer Lände, Wien Hernals und Vordernberg insgesamt 363 Häftlinge zu ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation in Haft befragt werden. Es zeigten sich nicht nur große Unterschiede zwischen den Haftformen, sondern auch zwischen Schubhäftlingen, die die arabische oder aber eine anderssprachige Fassung des Erhebungsinstruments benutzt hatten. Gewalterfahrungen und selbstschädigende Verhaltensweisen sind im gesamten Polizeianhaltewesen keine Seltenheit. Die Umfragedaten stützen die Annahme, dass sich ein respektvoller Umgang hemmend auf letztere Ereignisse auswirkt – egal wie schwierig die Rahmenbedingungen ansonsten sind.
Schlepperkriminalität im Zuge transnationaler Europäisierung
Das Verbrechen der Schlepperei nach § 114 FPG erlebt seit seiner erstmaligen Sanktion im Jahr 1986 eine stetig restriktive Entwicklung. Die diskursive Konstruktion des Schleppers zum bösartigen Verbrecher, der sich innerhalb der Schleppermafia organisiere, dominiert jene parlamentarischen Debatten, in denen die Strafverschärfungen schließlich beschlossen werden. Diese parlamentarischen Beschlüsse richten sich gegen die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Organisation krimineller Banden entwickelt sich zeitgleich mit der Erweiterung der inneren Sicherheit vom nationalen auf den europäischen Raum und führt so zur verstärkten justiziellen Zusammenarbeit der europäischen Staaten, was als Effekt transnationaler Europäisierung verstanden werden kann. Dabei lässt sich die Tendenz einer am Täterstrafrecht orientierten Kriminalpolitik erkennen, die womöglich die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung der restorative justice zu Gunsten der punitive justice einzutauschen vermag.
Die Klage der Herero und Nama
Das humanitäre Völkerrecht des 19.Jahrhunderts sollte durch erste multinationale Kodifikationen bewaffnete Konflikte unter dem Aspekt der Humanität regeln. Allerdings galten diese Regeln lange nur für Angehörige der sogenannten „zivilisierten“ Staaten. Dies bedeutete den Ausschluss von autochthonen Gemeinschaften. Das hat schwere Folgen für Kläger*innen der Herero und Nama im heutigen Namibia. Die Nachfahren der indigenen Bevölkerungsgruppe der Herero und Nama klagten die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatzzahlungen vor einem Zivilgericht der USA aufgrund des Verbrechens des Völkermords zwischen 1904 und 1908. Allein der Zivilrechtsweg in den USA stand für die Kläger*innen offen, da völkerrechtliche Anspruchsgrundlagen aufgrund des Ausschlusses von jeglichen Übereinkommen fehlen und auch nicht rückwirkend gelten. Die Klage wurde jedoch wegen Unzuständigkeit abgewiesen.
Forschungsbericht: Wer spricht Europarecht?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in den letzten Jahren zu einem immer stärkeren politischen Faktor entwickelt. Trotzdem wissen wir kaum, wer unsere Richter/innen sind. Während in den USA der soziale Hintergrund, der Bildungsweg sowie die weltanschauliche Orientierung jeder Richterin und jedes Richters am Supreme Court als politischer Faktor angesehen und entsprechend wissenschaftlich untersucht und von den Medien behandelt werden, bleiben die EuGH-Richter/innen weitestgehend im Dunkeln. Aus Sicht einer demokratischen Rechtskultur ist dies überaus problematisch. Der Beitrag bietet darüber hinaus Einblick in die Forschungshindernisse, EuGH-Richter/innen als auch-politische Akteur/innen zu befragen.
The European Court of Justice (ECJ) has become an increasingly powerful political factor in recent years. Nevertheless, we hardly know anything about our judges. Whereas in the US, the social and educational background as well as the general ideological world view of every Supreme Court justice are considered a political factor and accordingly researched, ECJ judges remain in the dark. From the perspective of a democratic legal culture, this is highly problematic. The article examines the imperatives and problems when asking who dispenses justice.
Staatsziele – Grundrechte – Umwelt- und Klimaschutz
Der Text geht der Frage nach, ob es dem österreichischen Gesetzgeber erlaubt ist, Umwelt- und Klimaschutzziele zu verfolgen. Dazu werden die verfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben in diesem Bereich überblicksmäßig dargestellt.