In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

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juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 52 - 61, recht & gesellschaft

Hacktivism

Recht auf freie Meinungsäußerung oder Gefahr für die demokratische Gesellschaft?

Die Auseinandersetzung mit der Judikatur des EGMR zeigt, dass das Phänomen Hacktivism, welches computer hacking und politisch motivierten Protest fusioniert, den Schutz des Art 10 EMRK genießt, solange es sich in einem verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt, der demokratische Regeln und Ideale schützt. Wenn weder die EMRK noch ihre grundlegenden Werte in Frage gestellt werden, kann Hacktivism als Ausdruck von (virtuellem) politischen Protest zu einer freien politischen Debatte beitragen. Entsprechend dem Grundgedanken, dass Protest als Leitprinzip fungiert, um Demokratien weiterzuentwickeln, stellt Hacktivism somit keine Bedrohung für eine demokratische Gesellschaft dar. Vielmehr kann es im Sinne des EGMR, der die EMRK als „lebendiges Instrument“ begreift, als Fortentwicklung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verstanden werden. Hacktivism stünde somit im Einklang mit der Judikatur des EGMR, welche die EMRK unter Berücksichtigung auf den aktuellen Gegebenheiten auslegt, um den europäischen Menschenrechtsstandard laufend fortzuentwickeln.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 62 - 71, recht & gesellschaft

Nicht so voreilig!

Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im Oö NSchG 2001

Die aufschiebende Wirkung von Beschwerden ist ein wesentlicher Grundstein eines funktionierenden Rechtsstaates. Ohne ihr könnten vorzeitig vollzogene Bescheide uU nicht mehr rückgängig gemacht und die beschwerdeführende Partei daran gehindert werden, die ihr nachträglich gebührende günstige Rechtsposition auch faktisch zu erlangen. Im Naturschutzrecht, bei dem Eingriffe in die Umwelt häufig zu irreversiblen Schäden führen, genießt das Institut der aufschiebenden Wirkung eine besondere Bedeutung. Umso bedenklicher ist es, dass der oö Landesgesetzgeber im Jahr 2014 die – üblicherweise nach dem VwGVG automatisch mit Einreichung der Beschwerde eintretende – aufschiebenden Wirkung im Oö NSchG 2001 ausgeschlossen hat. Mit Hilfe einer Analyse der verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Vorgaben an den Rechtsschutz soll im folgenden Beitrag die Rechtskonformität dieses Ausschlusses analysiert werden.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 75 - 83, thema

Die Codierung von Kapital

Eine rechtliche Analyse der Ursachen wirtschaftlicher Ungleichheit

Kapital ist kein Ding, sondern ein soziales Verhältnis. Das hat bereits Karl Marx erkannt. Es ist aber ein soziales Verhältnis besonderer Art, in dem die Staatsgewalt eine zentrale Rolle spielt. Eigentumsrechte, Kreditsicherungsrechte, Immaterialgüterrechte, sowie andere Rechtsinstitute vermitteln privaten Inhaber*innen Rechte, die sie gegenüber Dritten durchsetzen können. Die Durchsetzbarkeit erhöht den Wert des Anspruches und ermöglicht es, diesen auch schon im Vorfeld gegen Entgelt auf andere zu übertragen. Ohne rechtliche Codierung des Kapitals gäbe es keine Märkte jenseits von solchen Austauschverhältnissen, bei denen jede*r die Mittelsperson kennt. Der privilegierte Zugang zum Recht schafft Vermögen; ungleicher Zugang zum Recht trägt daher zu Ungleichheit bei.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 84 - 87, thema

Vom Code des Kapitals zu Experimentellem Pluralismus

Der folgende Beitrag kontextualisiert Katharina Pistors „Code of Capital“ vor dem Hintergrund ökonomischer Analysen und den ihrem Ansatz vorausgegangenen Denkschulen. Nach einleitenden Worten zu Ungleichheit und ökonomischen Dogmen wird gezeigt, welch fundamentale Rolle das Recht in vermeintlich natürlichen Instituten der Wirtschaft, wie Geld oder Kredit, einnimmt. Pistors Thesen aufgreifend und diskutierend sollen auch Gedankenanstöße im Sinne einer radikalen Kritik geliefert werden, wie und auf welcher Grundlage gesellschaftliche Veränderung gedacht und experimentelle Ansätze dafür formuliert werden können.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 88 - 97, thema

Verantwortung in multinationalen Konzernen: Ein Beitrag zum Recht und politischer Ökonomie der globalen Unternehmung

Dieser Beitrag behandelt die normative Aushandlung von Unternehmensverantwortung in multinationalen Konzernen. Im Zentrum stehen dabei die Module des Privatrechts, Gesellschafts- und Vertragsrecht, welche juristische Personen „klonen“ und dabei die wirtschaftlichen und sozialen Einheiten einer globalen Unternehmung in rechtlich autonome Entitäten fragmentieren. Er zeigt anhand des Beispiels einer kolumbianischen Kohlemine auf, wie sich gesellschaftliche Erwartungen und konzerninterne Praxen der Unternehmensverantwortung an der politischen Ökonomie der globalen Unternehmung orientieren, und so ihrer rechtlichen Fragmentierung entgegenlaufen. Der Hauptteil diskutiert die legislative Resonanz auf diese Erwartungs- und Gouvernanzstrukturen der Unternehmensverantwortung in Konzernen. Es wird aufgezeigt, wie sich in jüngeren Gesetzprojekten Ansätze einer rechtlichen Einheit der Verantwortung herausbilden, die sich an der polit-ökonomischen Realität der globalen Unternehmung orientieren.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 228 - 239, thema

Strafrechtliche Einordnung der Tötung von „Haustyrannen“

In den vergangenen Jahren kommt es in Österreich regelmäßig zu Femiziden, von denen die meisten im sozialen Nahraum stattfinden. Doch schon bevor es dazu kommt, erleben die Opfer sowie deren Kinder häufig wiederkehrende Gewalt oder Drohungen. Wenn Betroffene keinen Ausweg aus dieser Bedrohung sehen und deshalb ihre Partner töten oder zu töten versuchen, ist im juristischen Diskurs von Haus- oder Familientyrannenfällen die Rede. Bei der strafrechtlichen Beurteilung solcher Sachverhalte stellen sich Fragen der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag sowie der Rechtfertigung, Entschuldigung und Strafzumessung. Dabei ist insb fraglich, ob Notwehr nach § 3 StGB in Betracht kommt sowie ob ein iSd rechtfertigenden Notstands angemessenes Mittel zur Verteidigung herangezogen wird. Im Rahmen des entschuldigenden Notstands gem § 10 StGB ist entscheidend, ob von einem rechtstreuen Menschen in der konkreten Situation ein anderes Verhalten zu erwarten gewesen wäre. Mit diesen Problemen, die in Deutschland bereits den BGH als Höchstgericht beschäftigten, aber in der öst Judikatur und Literatur bisher wenig Beachtung gefunden haben, setzt sich dieser Beitrag auseinander.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 193 - 204, recht & gesellschaft

Die gerichtliche Zuständigkeit bei Strafverfahren mit indigener Beteiligung im U.S. amerikanischen Recht

Der vorliegende Beitrag widmet sich der Zuständigkeitsverteilung bei Strafverfahren mit indigener Beteiligung im U.S. amerikanischen Recht. Die Besonderheit der Zuständigkeitsverteilung bei diesen Verfahren folgt dabei vor allem aus dem föderalistischen Aufbau der Vereinigten Staaten von Amerika selbst sowie dem Hinzutreten der indigenen Stämme, welche ebenfalls über eine eigenständige vom Bund und den Bundesstaaten unabhängige Gerichtsbarkeit verfügen.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 240 - 251, thema

Häusliche Gewalt

Eine rechtliche Definitionsfrage?

Eine vereinheitlichte Problemdefinition häuslicher Gewalt unterstützt multidisziplinäre Kooperation und ist jedoch hierzulande weder im rechtlichen Bereich zu finden noch in anderen Sektoren. Zwar sind in der Literatur unterschiedliche Formen häuslicher Gewalt definiert, sie entziehen sich jedoch der empirischen Erfassung des Phänomens durch die Kriminalstatistik, wodurch zielgerichtete Maßnahmen erschwert werden. Hier knüpft der Beitrag an: gestützt auf nationale und internationale Daten, wird die Frage aufgeworfen, welche Formen von häuslicher Gewalt in der Kriminalstatistik abgebildet werden und welches Verhalten damit gerahmt wird. Im Fokus der Analyse stehen dabei die Formen von Gewalt in Intimpartnerschaften, die mit strafrechtlich relevanten Handlungen verknüpft sind und mit einem besonders hohen Risiko für einen Femizid einhergehen. Darauf basierend wird aus sozialwissenschaftlicher Perspektive die juristische Diskussion angeregt, inwiefern ein qualitativer Unterschied durch die Beziehungsdimension von Täter:innen und Opfer bei Delikten häuslicher Gewalt besteht, der über eine Qualifizierung einzelner Tatbestände oder sogar über einen eigenen Straftatbestand nachdenken lässt. Der Beitrag zieht damit die Bilanz aus den empirisch zugänglichen Definitionen „häuslicher Gewalt“ aus der Kriminalstatistik und der Möglichkeit einer rechtlichen Überarbeitung als Beitrag zu einer vereinheitlichten Problemdefinition.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 252 - 259, thema

Opferschutz und Prozessbegleitung im Strafverfahren

Prozessbegleitung bei Straftaten im sozialen Nahraum und Sexualdelikten

Opfer von vorsätzlicher Gewalt, gefährlicher Drohung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und anderen gesetzlich definierten Straftaten haben nach der StPO Anspruch auf kostenfreie psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Die juristische Prozessbegleitung durch Rechtsanwält:innen verhilft den Opfern zur Durchsetzung ihrer gesetzlich festgeschriebenen Rechte, die von den Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend wahrgenommen werden.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 260 - 269, thema

Im Schatten der Hochrisikofälle

Zum Verhältnis von Risikoeinschätzungsinstrumenten und den Grenzen der Interventionen bei häuslicher Gewalt

Der zunehmende Fokus staatlicher Interventionen auf sogenannte Hochrisikofälle, mit dem Ziel die Zahl an Femiziden zur verringern, materialisiert sich unter anderem gegenwärtig in einer ubiquitären Anwendung sogenannter Risikoeinschätzungstools. Während der Fokus auf Hochrisikofälle fraglos am Schutz akut gefährdeter Personen interessiert ist, ist er zugleich aber Ausdruck einer strategischen Lenkung knapper (und verknappter) Ressourcen, sowie der Grenzen der Handlungsrepertoires intervenierender Apparate. Risikoeinschätzungstools nutzen Wissen über strukturelle Dynamiken von Gewaltbeziehungen, sowie statistisch aussagekräftige Verhaltensindikatoren, um eine zur Zahl verdichtete Gewalttätigkeit zu diagnostizieren. Dabei wohnt diesen Instrumenten das Begehren inne, heute, anhand eines begrenzenden Fragenkatalogs, ein Wissen über den zukünftigen Verlauf einer Gewaltbeziehung erlangen zu können. Der Wunsch mittels hellseherischer Technik(en) genau die bedürftigsten Fälle für öffentliche Hilfestellungen herauszupräparieren und in der Anwendung begrenzter Ressourcen zu privilegieren, ist jedoch symptomatisch für vorherrschende strukturelle Probleme. Mit Bezug auf 45 qualitative Interviews in drei Sektoren der österreichischen Interventionslandschaft (Polizei, Gewaltschutz, Medizin) wird dargelegt, welche Grenzen staatlicher Interventionen durch die Differenz zwischen dem ausgesprochenen Nutzen von Risikoeinschätzungstools und ihrer tatsächlichen, praktischen Funktion in der täglichen Arbeit unterschiedlicher Apparate sichtbar werden.

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