In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

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juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 544 - 552, thema

Fehlende Kostenwahrheit im Straßenverkehr

Wie das geltende Recht die Verkehrswende bremst

Wenn es darum geht, der Klimakrise Einhalt zu gebieten, kommt der Verkehrswende herausragende Bedeutung zu. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Verlagerung des Straßenverkehrs auf die Schiene, als dieser den Großteil der verkehrsbedingten Treibhausgas-Emissionen zu verantworten hat. Die Eisenbahn erweist sich im Gegensatz dazu in vielen Belangen als die weniger schädliche Alternative.
Um die Verkehrsverlagerung voranzutreiben, bieten sich verschiedene Maßnahmen an. Aufgrund ihrer Anreizwirkung hat die Internalisierung externer Kosten jedoch einen besonderen Stellenwert. Der Beitrag stellt anhand der Bsp von Schienen- und Straßenmaut dar, dass das geltende Unionsrecht keinen adäquaten Rahmen bereithält bzw entsprechende Bestrebungen sogar konterkariert, indem es zwar eine flächendeckende Schienenmaut vorschreibt, die Entscheidung zur Einhebung einer Straßenmaut aber den MS überlässt.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 553 - 563, thema

Ausgenommen Fahrräder

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Österreich

Der StVO 1960, dem legistischen Produkt einer von zunehmender Motorisierung geprägten Zeit, liegt eine verstärkt an den Erfordernissen und Risiken des Kfz-Verkehrs ausgerichtete Verkehrsorganisation zugrunde.
Daher sehen die vom BMLFUW erstellten und als „Masterplan Radfahren“ publizierten Maßnahmenkataloge zur Förderung des Radverkehrs in Österreich seit Jahren vor, die StVO im Interesse des nichtmotorisierten Verkehrs zu novellieren.
Einzelne gesetzgeberische Maßnahmen der letzten Jahre sind dem Radverkehr zugute gekommen. Anhand der gegenwärtigen Unverbindlichkeit von technischen Standards bei der Radverkehrsplanung, dem Sondernachrang für Radfahrende gem § 19 Abs 6a StVO, der in § 68 Abs 3a StVO normierten Annäherungsgeschwindigkeit an bestimmte Kreuzungen und dem mitunter unklaren Verhältnis von Rechtsfahrgebot und Benutzungspflicht gem § 68 Abs 1 StVO stellt der Beitrag dar, dass zahlreiche Regelungen der StVO 1960 dem wiederholt postulierten politischen Ziel einer Attraktivierung des Radverkehrs nach wie vor zuwiderlaufen.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 564 - 573, thema

Vom Recht auf saubere Luft

Rechtsschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung am Beispiel des Salzburger Luftreinhalteprogramms

Das Immissionsschutzgesetz-Luft sieht bei Überschreitungen von Grenzwerten für Luftschadstoffe vor, dass ein Luftreinhalteprogramm zu erstellen ist. In diesem sind Maßnahmen zu beschreiben, durch die die Einhaltung der Grenzwerte „schnellstmöglich“ sichergestellt werden kann. Gerade der Verkehr und dabei va Dieselfahrzeuge sorgen hier regelmäßig für Grenzwertüberschreitungen in ganz Österreich. Gleichzeitig sieht das Luftschutzregime Rechtsschutzmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vor, die 2019 vom LVwG Salzburg erneut inhaltlich bestätigt wurden. Da Luftschutz und Klimaschutz faktisch Hand in Hand gehen, kann der Rechtsschutz als „Klimaklage“ iwS verstanden werden.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 445 - 447, merk.würdig

Marxismus als Sozialwissenschaft

Rechts- und Staatsverständnisse im Austromarxismus

Rezension zu: Fisahn/Scholle/Cifti (Hrsg), Marxismus als Sozialwissenschaft. Rechts- und Staatsverständnisse im Austromarxismus, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2018, 250 Seiten, ISBN 978-3-8487-1237-3.
Thema des 2018 erschienenen Sammelbands Marxismus als Sozialwissenschaft. Rechts- und Staatsverständnisse im Austromarxismus ist die im Vgl zum Austrofaschismus, der mit dem Ständestaat 1934 – 1938 seinen Höhepunkt erreichte, im Allgemeinen weitaus weniger bekannte Denkschule des Austromarxismus. Der insgesamt 13 Beiträge (und eine Einleitung) umfassende Band ist in die Abschnitte Nationalstaat – Rechtsstaat – Sozialstaat – Demokratie im Austromarxismus (4 Beiträge), Der Austromarxismus – zeitgenössische Debatten (6 Beiträge) und Zur Aktualität des Austromarxismus (3 Beiträge) unterteilt. Neben den verschiedenen zum Teil explizit interdisziplinär forschenden Wissenschafter_innen (insb zwischen den Gebieten der Rechts-, der Geschichts- und der Politikwissenschaften) sind vor allem mit Folke große Deters und Thilo Scholle Autoren vertreten, die sich über ihre wissenschaftliche Tätigkeit hinaus auch politisch engagieren.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 448 - 451, merk.würdig

Die unzufriedene Demokratie

Aufbegehren und Streit als Konstitutiva des Demokratischen

„Die Unzufriedene“ war eine ab 1923 wöchentlich erscheinende, kritische Frauenzeitschrift. Sie hatte das erklärte Ziel die politische und (zivil)gesellschaftliche Teilhabe von Frauen zu fördern und sich neben Frauenrechten insbesondere mit sozialen und rechtlichen Problemen der arbeitenden Klasse zu befassen. Sie wurde trotz der klar sozialdemokratischen Blattlinie vom austrofaschistischen Regime übernommen und später vom nationalsozialistischen Regime weitergeführt.
Der Beitrag zeichnet die drei Zeitabschnitte am Beispiel der vielthematisierten weiblichen Haus- und Erwerbsarbeit nach und zeigt, wie die in der wandelnden Themenbearbeitung liegende Re-Formation der Unzufriedenen als Unterworfene Erkenntnisse bringt, die sodann als Ausgangspunkt dienen, um das Profil des Demokratischen als ein Ort von Auseinandersetzung und Streit zu stärken.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 452 - 454, merk.würdig

Kinder an die Macht

Das Kinderrecht auf Partizipation, sein Potential und seine Umsetzung in Österreich

Demokratie fängt klein an. Deswegen ist es wichtig, auch die Kinder in sie mit einzubeziehen. Durch die Möglichkeit der Partizipation erlangen Kinder von Beginn an ein Verständnis von Demokratie, welches ihr Erwachsenwerden prägen kann. Zusätzlich können Kinder vor allem bei Themen die ihre Lebenswelt betreffen, neue Aspekte aufzeigen, die eine bessere Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention gewährten Rechte ermöglicht. Greta Thunberg zeigt mit ihrem Einsatz für den weltweiten Klimaschutz dabei eindrucksvoll auf, welches Potential die Partizipation von Kindern in sich trägt, um neue Blickwinkel auf aktuelle Themen zu erlangen. Aus diesen Gründen lohnt es sich, gerade im Lichte des 30. jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention, einen genaueren Blick auf das Kinderrechte auf Mitsprache zu werfen und wie dieses in Österreich umgesetzt wird.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 455 - 459, merk.würdig

Fridays For Future: Schulstreik für den Klimaschutz

Verfassungsrechtliche Möglichkeiten zur Rechtfertigung des zivilen Ungehorsams

Weil die Teilnahme an Demonstrationen während der Schulunterrichtszeit nicht erlaubt ist, drohen Schüler_innen (SuS), die regelmäßig den Fridays-For-Future-Protesten beiwohnen, verwaltungsstrafrechtliche (§ 24 Abs 4 SchPflG) bzw disziplinarische (§ 45 Abs 5 iVm § 33 Abs 2 lit c SchUG) Sanktionen. Die drohenden Sanktionen sind geeignet, dass SuS von einer Demonstrationsteilnahme absehen. Folglich liegt eine faktische Beeinträchtigung vor, die als Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art 11 EMRK) gewertet werden kann. Aufgrund des materiellen Gesetzesvorbehalts in Art 11 Abs 2 EMRK ist ein Eingriff nur zur Erreichung bestimmter Zwecke zulässig und muss einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten. Insb bei jenen SuS, die die allg neunjährige Schulpflicht erfüllt haben und bereits aktiv wahlberechtigt sind, steht mE eine disziplinarische Sanktion aufgrund der hohen Relevanz der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft außer Verhältnis.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 460 - 462, merk.würdig

Parlamentarische Demokratien im Rückbau

Nach Hans Kelsens Ideal soll das parlamentarische Verfahren dazu dienen, den verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zur Öffentlichkeit zu verhelfen. Aus der Gegenüberstellung von These und Antithese soll eine Synthese entstehen. Die Gesetzgebungspraxis wird dem nicht gerecht. In den vergangenen Monaten wurden wiederholt verkürzte Begutachtungsfristen kritisiert. Die Mitsprache der politischen Opposition und zivilgesellschaftlicher Player wird darüber hinaus durch die Anwendung verschiedener geschäftsordnungsmäßiger Instrumente erschwert. Diese Praktiken schwächen das Parlament in seiner Funktion und führen zu einer Machtverschiebung in Richtung Exekutive, die sich nicht nur in Österreich sondern auch auf europäischer Ebene feststellen lässt. Es zeigen sich – im Sinne von Friedrich von Hayek – technokratisch-autoritäre Ideen eines Liberalismus, der von demokratischen Strukturen nicht begrenzt werden soll.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 463 - 477, recht & gesellschaft

Respekt als zentrale Dimension eines menschenwürdigen Polizeianhaltewesens

Ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter Verwaltungsstraf- und Schubhäftlingen

Der Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter Menschen vor, die in Verwaltungsstraf- oder Schubhaft angehalten sind. Mittels eines Fragebogens, in dem Aspekte des „healthy-prisons“-Ansatzes der WHO operationalisiert wurden, konnten im Jahr 2017 in den Polizeianhaltezentren Wien Roßauer Lände, Wien Hernals und Vordernberg insgesamt 363 Häftlinge zu ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation in Haft befragt werden. Es zeigten sich nicht nur große Unterschiede zwischen den Haftformen, sondern auch zwischen Schubhäftlingen, die die arabische oder aber eine anderssprachige Fassung des Erhebungsinstruments benutzt hatten. Gewalterfahrungen und selbstschädigende Verhaltensweisen sind im gesamten Polizeianhaltewesen keine Seltenheit. Die Umfragedaten stützen die Annahme, dass sich ein respektvoller Umgang hemmend auf letztere Ereignisse auswirkt – egal wie schwierig die Rahmenbedingungen ansonsten sind.

juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 288 - 290, merk.würdig

Das Strafvollzugspaket – NEU

Das zentrale Ziel des Strafvollzugs ist eine erfolgreiche (Re)Sozialisierung und damit einhergehende Legalbewährung von Straftäterinnen und Straftätern. Die Überlastung der Justizanstalten aufgrund der steigenden Anzahl von Insassinnen und Insassen sowie die hohen Wiederverurteilungsraten entlassener Strafgefangener machen eine Reform des Strafvollzugs dringend notwendig. Der folgende Beitrag beleuchtet zwei zentrale Themenbereiche der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Strafvollzugspaket – NEU / Sichere Wege aus der Kriminalität“ zur Strafvollzugsreform. Die Empfehlungen der Reform bezüglich der bedingten Entlassung und des elektronisch überwachten Hausarrests sollen zu einer Entlastung der Justizanstalten führen und die (Re)Sozialisierung und Legalbewährung von Strafgefangenen nachhaltig stärken.

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