In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

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juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 331 - 343, recht & gesellschaft

Autonomie, Reproduktion und die Leihmutterschaft

Ein Essay

Reproduktive Autonomie meint die Fähigkeit und Möglichkeit, die auf die Fortpflanzung bezogenen Belange selbst zu gestalten, im Licht eigener Wünsche und Werte. Was wir mit Blick auf unsere Kinderwünsche wollen dürfen, ist allerdings umstritten. Leihmutterschaft ist ein Verfahren, das für gewöhnlich Unbehagen auslöst und in vielen Ländern verboten ist. Die gängigen Argumente für ein absolutes Verbot sind aber wenig überzeugend. Dass Leihmutterschaft als Schauplatz besonderer Zumutungen gilt, schreibe ich denn auch weniger unüberwindbaren rechtlichen Hindernissen zu, als vielmehr der Tatsache, dass sie kulturell tief verankerte biologistische Konzepte von Mutterschaft herausfordert, und wie kein anderes Verfahren ihre soziale Konstruktion enthüllt.

juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 344 - 353, recht & gesellschaft

Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Spannungsverhältnis zwischen Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz am Beispiel des MHD

Der Umstand, dass bis zu einem Drittel der weltweit produzierten Lebensmittel weggeworfen und damit nicht ihrem bestimmungsgemäßen Zweck zugeführt werden ist aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht nicht wünschenswert. Aus diesem Grund wird ein näherer Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geworfen. Dazu sind die europarechtlichen Rahmenbedingungen, in denen die Verpflichtung zur Angabe der Mindesthaltbarkeit eingebettet ist, beachtlich. Zudem stellt sich insbesondere auch im Hinblick auf den Verkauf bereits abgelaufener Produkte die Frage, inwieweit ein MHD auch gewährleistungsrechtliche Folgen hat. Zentral ist dabei die Beurteilung folgender Frage, nämlich ob ein Lebensmittel alleine aufgrund eines überschrittenen MHDs mangelhaft ist. Insgesamt zeigt sich, dass die verfolgten Ziele der europäischen und nationalen Gesetzgeber, nämlich jenes des Verbraucherschutzes und gleichzeitig auch der Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit und der bestmöglichen Vermeidung von Lebensmittelverschwendung oft nicht Hand in Hand zu gehen scheinen. So zerrt eine vernünftige Grenzziehung zwischen vorzeitiger Aussonderung um die bestmögliche Qualität von Lebensmitteln zu gewährleisten - was aus Verbraucherperspektive wünschenswert ist – und dem gewissermaßen entgegengesetzten Konzept Lebensmittel so lange als möglich im Wirtschaftskreislauf zu halten.

juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 285 - 287, merk.würdig

Der Kampf um das Strafrecht

Rezension

Der Sammelband umfasst 27 Beiträge von Richard Soyer, Alexia Stuefer und teilweise weitere Autor*innen, deren inhaltliche Bandbreite sich von tagesaktuellen strafrechtlichen Fragestellungen bis zu grundlegenden Thematiken der Kriminalpolitik erstreckt. Die Autor*innen treten hierbei für einen liberalen, rationalen sowie evidenzbasierten Zugang und gegen aktuell erkennbare „Aufrüstungstendenzen“ in der Strafrechtspolitik ein.
Rezension zu: Richard Soyer/Alexia Stuefer, Der Kampf ums Strafrecht, 2020, Verlag Österreich, 135 Seiten, ISBN 978-3-7046-8620-6

juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 291 - 295, merk.würdig

Autokratisierungstendenzen

Institutionenkonflikte und fehlende demokratische Gesinnung

Angriffe auf den Rechtsstaat, Missachtung des Parlaments und seiner Kontrollfunktion, steigender parteipolitischer Zugriff auf die Medien: Österreich zeigt in jüngster Zeit Entdemokratisierungstendenzen, die sich in die globale dritte Welle der Autokratisierung einreihen. Internationale Demokratieindices weisen Österreich ua im Bereich der politischen Kultur nunmehr als „beschädigte Demokratie“ aus. Die Coronakrise und der zeitgleich abgehaltene Ibiza-Untersuchungsausschuss verdeutlichten allerdings nicht nur die Schwächen der demokratischen Praxis, sondern belegten auch die in der Literatur genannten Stützen der Demokratie, die neben einer wachsamen Zivilgesellschaft va in der unabhängigen Justiz und im öffentlichen Dienst zu finden sind.

juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 296 - 299, merk.würdig

Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit während des 1. Lockdowns der COVID-19-Pandemie

Ergebnisse einer empirischen Erhebung

Die Covid-19 Pandemie zeigt und verschärft geschlechterspezifische Ungleichheiten in der Gesellschaft. Diese offenbaren sich auch in systemrelevanten Berufen. In diesem Beitrag werden die Wahrnehmungen zur Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit während des 1. Lockdowns sowie der „Tiroler Selbstisolation“ und der Zeit danach von 24 Eltern (22 Frauen*), die an einer medizinischen Universität arbeiteten, zusammengefasst und mit anderen empirischen Erhebungsergebnissen verglichen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass va das Thema „Ressourcen“ (fehlende und vorhandene) dominierte. Gewonnene Zeit mit Kindern wurde ebenso thematisiert wie die Schwierigkeiten Home-Office und Betreuung zu vereinen. Generell weisen die Ergebnisse darauf hin, dass in einer durch Unsicherheit geprägten Zeit, Politik, Recht und Arbeitgeber:innen einen flexiblen Rahmen ermöglichen sollten, der die Vereinbarkeit von systemrelevanter Berufstätigkeit mit Kinderbetreuung bewirkt und gleichzeitig Mehrfachbelastungen berücksichtigt.

juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 141 - 142, vor.satz

Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels

Zeit für ein neues Grundrecht?

Vor kurzem vielleicht noch schwer vorstellbar, sind Grundrechte mittlerweile ein wirksamer Hebel im Kampf gegen den Klimawandel. Ist nach der Pandemie auch die Zeit für ein eigenständiges Grundrecht auf Klimaschutz gekommen? Damit wären die Schutzpflichten des Staates auf der höchsten Ebene der Rechtsordnung klar festgeschrieben und der:m Einzelnen einklagbare Rechte einräumt. Der Beitrag gibt einen groben Überblick zu aktuellen Ereignissen zum Klimaschutz und bereits erfolgreichen Klimaklagen vor Verfassungsgerichten bzw anhängigen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 164 - 173, recht & gesellschaft

Automatisch ein Problem

Gesichtserkennungstechnologie in der Strafverfolgung

Laut dem Bundesministerium für Inneres ist der Einsatz der Gesichtserkennungssoftware vom Probebetrieb in den Regelbetrieb übergegangen. Neben der generellen Kritik am Einsatz von derartiger Software – negative Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte – ist es auch fraglich, ob der Einsatz in Österreich eine ausreichende rechtliche Deckung findet. Dieser Beitrag möchte aufzeigen, welche grund- und menschenrechtlichen Risiken sich aus dem Einsatz derartiger Gesichtserkennungstechnologien ergeben und die Situation in Österreich beleuchten.

juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 145 - 149, merk.würdig

Freundschaft in Zeiten von COVID-19

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie ist die Reduktion von privaten Sozialkontakten wesentlicher Bestandteil der Strategien, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Allerdings muss bedacht werden, dass auch jene Sozialbeziehungen grundrechtlich geschützt sind, die sich außerhalb der Kernfamilie und der stabilen und monogamen Lebensgemeinschaft abspielen. Der vorliegende Beitrag skizziert, inwiefern Freundschaftsbeziehungen durch die Covid-19-Verordnungen eingeschränkt werden und welches Bild von Freundschaft hinter den einschlägigen Bestimmungen steht.

juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 174 - 182, recht & gesellschaft

Selbständige Erwerbstätigkeit von irregulär aufhältigen Drittstaatsangehörigen

Verboten oder erlaubt?

Der Beitrag beleuchtet unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige in Österreich erwerbstätig sein dürfen. Dabei ist grundsätzlich zwischen unselbständiger und selbständiger Tätigkeit zu unterscheiden, wobei sich weitere Differenzierungen im Hinblick darauf ergeben, ob die Drittstaatsangehörigen über ein Aufenthaltsrecht verfügen. Dabei beantwortet der Beitrag eine Frage , die bislang in der Literatur noch nicht adressiert worden ist: Dürfen irregulär aufhältige Drittstaatsangehörige, dh jene Personen, die über kein Aufenthaltsrecht in Österreich verfügen, selbständig tätig sein oder ist ihnen diese Tätigkeit aus fremdenrechtlicher Perspektive untersagt? Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass die selbständige Erwerbstätigkeit von Drittstangehörigen, die sich irregulär in Österreich aufhalten, fremdenrechtlich nicht erlaubt ist. Allerdings ist diese Erwerbstätigkeit (von Sonderfällen abgesehen) nicht strafbar, sodass dieses verwaltungsrechtliche Verbot kaum durchgesetzt werden kann. Da es bezüglich (echter) selbständiger Erwerbstätigkeit weder eine Strafnorm gibt noch eine mit § 29 AuslBG vergleichbare Regelung existiert, sind daher letztlich Vertragspartner*innen auch in prekären und ausbeuterischen Vertragsverhältnissen kaum geschützt.

juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 150 - 153, merk.würdig

Mit Leichter Sprache (Un)Recht verstehen

Zwei Beispiele aus der Arbeit des Bochumer Zentrums für Disability Studies

Zugang zu Informationen ist ein Menschenrecht und Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und die Ausübung von Rechten. Für behinderte Menschen ist der Zugang zu Informationen oft erschwert, sei es wegen mangelnder Barrierefreiheit oder weil sie kaum Zugang zu Medien und Bildung haben. Besonders davon betroffen sind Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Sie sind auf Informationen in Leichter Sprache angewiesen und leben oft in exkludierenden Settings wie stationäre Einrichtungen. Anhand von zwei Beispielen aus der Arbeit des Bochumer Zentrums für Disability Studies wird gezeigt, welche Rolle Leichte Sprache für die Zugänglichkeit und den Transfer von Menschenrechtswissen spielen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen kann.

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