juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 141 - 142, vor.satz

Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels

Zeit für ein neues Grundrecht?

Vor kurzem vielleicht noch schwer vorstellbar, sind Grundrechte mittlerweile ein wirksamer Hebel im Kampf gegen den Klimawandel. Ist nach der Pandemie auch die Zeit für ein eigenständiges Grundrecht auf Klimaschutz gekommen? Damit wären die Schutzpflichten des Staates auf der höchsten Ebene der Rechtsordnung klar festgeschrieben und der:m Einzelnen einklagbare Rechte einräumt. Der Beitrag gibt einen groben Überblick zu aktuellen Ereignissen zum Klimaschutz und bereits erfolgreichen Klimaklagen vor Verfassungsgerichten bzw anhängigen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 164 - 173, recht & gesellschaft

Automatisch ein Problem

Gesichtserkennungstechnologie in der Strafverfolgung

Laut dem Bundesministerium für Inneres ist der Einsatz der Gesichtserkennungssoftware vom Probebetrieb in den Regelbetrieb übergegangen. Neben der generellen Kritik am Einsatz von derartiger Software – negative Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte – ist es auch fraglich, ob der Einsatz in Österreich eine ausreichende rechtliche Deckung findet. Dieser Beitrag möchte aufzeigen, welche grund- und menschenrechtlichen Risiken sich aus dem Einsatz derartiger Gesichtserkennungstechnologien ergeben und die Situation in Österreich beleuchten.

juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 271 - 275, nach.satz

Wer war Pauli Murray (1910–1985)?

Hinter den Kulissen und der Zeit voraus

Sowohl die in den USA des 20. Jahrhunderts wirksamen Herrschafts- und Ungleichheitsverhältnisse als auch die sozialen Bewegungen dagegen kreuzen sich in Pauli Murrays Lebensgeschichte (1910-1985) in exemplarischer Weise. Sie war als Aktivistin und Juristin in der Arbeiter:innenbewegung, der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung und der Frauenbewegung aktiv und gilt als intersektionale Vordenkerin. Mit ihren juristischen Argumentationen war sie vielfach ihrer Zeit voraus und Wegbereiterin für entscheidende Rechtsentwicklungen. Ihre Biographie nicht nur die Geschichte einer Schwarzen Juristin, die sich dem Kampf für Menschenrechte und Gerechtigkeit verschrieb, sondern auch die Geschichte einer nicht-binären/transidenten Person, die ihre Geschlechtsidentität aufgrund der gesellschaftlichen Umstände zeitlebens weitgehend unter Verschluss hielt. Der vorliegende Beitrag macht einführend mit Pauli Murray und ihrem Wirken bekannt.

juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 196 - 205, recht & gesellschaft

Das Allgemeine im Blick

Überlegungen zum Schutz von Allgemeingütern durch die Verleihung von Grund- und Menschenrechten

Anlässlich des Vorschlags, weitere Grundrechte in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen, geht der Beitrag der Frage nach, weshalb die Grund- und Menschenrechte im westlichen Verständnis in erster Linie dem Schutz der Güter und Interesse des Einzelnen dienen. Der Schutz von Kollektivrechtsgütern ist durch Grundrechte ist hiesigen Rechtsordnungen dagegen fremd. Nach einer kurzen Darstellung der Rechtslage in Europa sucht der Beitrag eine wesentliche Ursache dieser Trennung in der Funktion der Menschenrechte in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts. Er erinnert daran, dass den Menschrechten in diesem historischen Zeitpunkt, in dem sie zum Leitbegriff gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung avancierten, ungeachtet ihrer Funktion zur Abschaffung der (absoluten) Monarchien und der Durchsetzung von Demokratie und (damals allerdings stark begrenzter) politischer Gleichheit ein beschränkter Begriff der Menschenrechte zugrunde lag, der stark auf den Schutz des Privateigentums fokussiert war. Ein abschließender Ausblick fragt danach, welche rechtspolitischen Schlussfolgerungen sich hieraus für den Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit ergeben.

juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 131 - 135, thema

Gericht halten über uns selbst

Wenn Recht auf die Bühne kommt, wird Unaussprechliches verhandelbar. Vor Gericht und auf dem Theater bringen Inszenierung und Spiel Unübersichtliches in eine Ordnung. Am Beispiel des Gerichtsdramas Ökozid wird die Verwandtschaft zwischen Gericht und Theater anschaulich. Im Kontext der Strategic Climate Litigation, die für den Karlsruher Klimabeschluss vom März 2021 ebenso charakteristisch ist wie für andere vielbeachtete Klimaverfahren, verbindet sich die performative Form des gerichtlichen Verfahrens mit anderen Spielarten juristischer Intervention. Der Blick auf historische Beispiele solcher Inventionen schärft den Blick für die Dramatik heutiger Verfahren. Fritz Bauer etwa war ein Pionier strategischer Rechtskommunikation, der Gestaltungs- und Möglichkeitsräume transformativer Intervention eröffnete, die bis heute inspirieren. Er knüpfte an von Film und Theater beeinflusste kommunikative Strategien an, die international erstmals in den Nürnberger Prozessen entwickelt und erprobt worden waren.

juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 106 - 115, thema

Klimagerechtigkeit in Österreich

Die Auswirkungen des Klimawandels sind für alle Menschen weltweit spürbar, jedoch in unterschiedlichem Ausmaß und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Da sich globale Ungleichheiten direkt in der Betroffenheit durch die Klimakrise widerspiegeln, ist die Klimakrise auch eine soziale Krise und die Frage nach Klimagerechtigkeit daher wesentlich. Dieser Beitrag soll einleitend die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs zur Umsetzung von sozial gerechter Klimaschutzpolitik und zur Erreichung von nachhaltiger und zukunftsorientierter Politik aufzeigen und im Anschluss die Umsetzung in Österreich anhand des Regierungsprogramms 2020-2024 analysieren.

juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 53 - 64, recht & gesellschaft

Über die Zulässigkeit der Ausübung von Sexarbeit zeitgleich mit einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf im psychosozialen Kontext

Sexarbeit galt lange gesellschaftlich als verpönt und anrüchig. Obwohl es in den letzten Jahren kein generelles gesetzliches Verbot gegen die Ausübung von Sexarbeit in Österreich gab, klassifizierte der OGH „Prostitution“ jahrelang als sittenwidrig. Durch die Änderung dieser Judikaturlinie ist nun zu prüfen, ob eine Nebenbeschäftigung im Bereich der Sexarbeit einen Einfluss auf die in den jeweiligen Berufsgesetzen erforderte Vertrauenswürdigkeit der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe der Ärzt*in, der Musiktherapeut*in, der Gesundheitspsycholog*in bzw Klinischen Psycholog*in oder Psychotherapeut*in hat.

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