juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 9 - 10, recht & gesellschaft

Neuer Berufskodex Finanzierung ungeklärt

Psychotherapiegesetz

Das neue Psychotherapiegesetz, voraussichtlich am 6. Juni verabschiedet, öffnet den Beruf des Psychotherapeuten für Nicht-Ärzte. Dies löst ein langjähriges Privileg der Ärzteschaft ab und schließt eine Lücke in der psychotherapeutischen Versorgung. Es etabliert klare Ausbildungswege, um die Qualität zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Zugangskriterien werden diskutiert, wobei eine breitere Öffnung gegenüber früheren Entwürfen erwogen wird. Kosten und Ausbildungsinstitutionen bleiben unklar, während ein neu strukturierter Beirat die Entscheidungsfindung beeinflusst. Insgesamt markiert das Gesetz einen wichtigen Schritt, löst jedoch nicht alle Fragen bezüglich der psychotherapeutischen Versorgung.

juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 53 - 64, recht & gesellschaft

Über die Zulässigkeit der Ausübung von Sexarbeit zeitgleich mit einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf im psychosozialen Kontext

Sexarbeit galt lange gesellschaftlich als verpönt und anrüchig. Obwohl es in den letzten Jahren kein generelles gesetzliches Verbot gegen die Ausübung von Sexarbeit in Österreich gab, klassifizierte der OGH „Prostitution“ jahrelang als sittenwidrig. Durch die Änderung dieser Judikaturlinie ist nun zu prüfen, ob eine Nebenbeschäftigung im Bereich der Sexarbeit einen Einfluss auf die in den jeweiligen Berufsgesetzen erforderte Vertrauenswürdigkeit der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe der Ärzt*in, der Musiktherapeut*in, der Gesundheitspsycholog*in bzw Klinischen Psycholog*in oder Psychotherapeut*in hat.