Die Personenfreizügigkeit gilt als eine der wichtigsten Errungenschaften der EU. Nach der sogenannten „Migrationskrise“ 2015 ist Schengen nun wieder in Gefahr. Unter dem Schengen-Regime dürfen MS nur unter bestimmten Umständen und für streng begrenzte Zeiträume Grenzkontrollen einführen. Angesichts der Verbreitung des Coronavirus haben viele der MS Binnengrenzkontrollen und -schließungen sowie Reiseverbote mit der Begründung einer unmittelbaren Bedrohung der öffentlichen Ordnung eingeführt. Diese Handlungen stellen einen tiefgreifenden Eingriff in die Grund- und Freizügigkeitsrechte des Einzelnen dar. Die Corona-bedingten Maßnahmen und ihre Recht- bzw Verhältnismäßigkeit werden in diesem Artikel kritisch analysiert und bewertet. Der Artikel zeigt, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, gerechtfertigt durch den Gesundheitsnotstand und kompensiert durch innovative Lösungen (zB „green lanes“), normalisiert wurde und Fragen über die Zukunft der europäischen Solidarität aufwirft.
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Grenzenloses Europa in Zeiten von Corona
Die UG-Novelle 2021
Die UG-Novelle 2021 bringt zahlreiche Änderungen im Organisations-, Studien- und Personalrecht öffentlicher Universitäten mit sich. Das Ausmaß der Beteiligung im Begutachtungsverfahren war groß, die geäußerte Kritik grundlegend. Am breitesten in der Öffentlichkeit diskutiert wurden die neu eingeführte Mindeststudienleistung, durch die „mehr Verbindlichkeit in das UG Einzug halten“ soll, sowie die Novellierung der Kettenvertragsregel. Im Schatten dieser Debatten wurde versucht, einige wesentliche Beschneidungen der Organisationsautonomie öffentlicher Universitäten an der kritischen Öffentlichkeit vorbeizuschleusen. Zahlreiche Vorschläge aus dem Ministerialentwurf wurden nicht in die Regierungsvorlage übernommen, sodass die Gesetzesänderung letztlich nicht verfassungswidrig erscheint. Der Beitrag verfolgt neben einer verfassungsrechtlichen Analyse den Ansatz, die Novelle in die Geschichte der Universitätsentwicklung der letzten Jahrzehnte einzuordnen und im bildungspolitischen Spektrum zu verorten.
Diskriminierung beim Zugang zur oberösterreichischen Wohnbeihilfe
2018 wurde unter der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich der Zugang zur Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige massiv eingeschränkt. Bereits bestehende zusätzliche Erfordernisse für den Bezug von Wohnbeihilfe wurden verschärft, zusätzlich wurde von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen plötzlich ein formaler Nachweis von Deutschkenntnissen verlangt. Von diesen Verschärfungen waren rund 3.100 Haushalte betroffen, die für den Erhalt von angemessenem Wohnraum auf die Wohnbeihilfe angewiesen sind. Eine Musterklage des Klagsverbands führte zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Linz an den EuGH in dieser Frage. Die Entscheidung des EuGH liegt nunmehr vor.
Autonomie, Reproduktion und die Leihmutterschaft
Reproduktive Autonomie meint die Fähigkeit und Möglichkeit, die auf die Fortpflanzung bezogenen Belange selbst zu gestalten, im Licht eigener Wünsche und Werte. Was wir mit Blick auf unsere Kinderwünsche wollen dürfen, ist allerdings umstritten. Leihmutterschaft ist ein Verfahren, das für gewöhnlich Unbehagen auslöst und in vielen Ländern verboten ist. Die gängigen Argumente für ein absolutes Verbot sind aber wenig überzeugend. Dass Leihmutterschaft als Schauplatz besonderer Zumutungen gilt, schreibe ich denn auch weniger unüberwindbaren rechtlichen Hindernissen zu, als vielmehr der Tatsache, dass sie kulturell tief verankerte biologistische Konzepte von Mutterschaft herausfordert, und wie kein anderes Verfahren ihre soziale Konstruktion enthüllt.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum
Der Umstand, dass bis zu einem Drittel der weltweit produzierten Lebensmittel weggeworfen und damit nicht ihrem bestimmungsgemäßen Zweck zugeführt werden ist aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht nicht wünschenswert. Aus diesem Grund wird ein näherer Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geworfen. Dazu sind die europarechtlichen Rahmenbedingungen, in denen die Verpflichtung zur Angabe der Mindesthaltbarkeit eingebettet ist, beachtlich. Zudem stellt sich insbesondere auch im Hinblick auf den Verkauf bereits abgelaufener Produkte die Frage, inwieweit ein MHD auch gewährleistungsrechtliche Folgen hat. Zentral ist dabei die Beurteilung folgender Frage, nämlich ob ein Lebensmittel alleine aufgrund eines überschrittenen MHDs mangelhaft ist. Insgesamt zeigt sich, dass die verfolgten Ziele der europäischen und nationalen Gesetzgeber, nämlich jenes des Verbraucherschutzes und gleichzeitig auch der Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit und der bestmöglichen Vermeidung von Lebensmittelverschwendung oft nicht Hand in Hand zu gehen scheinen. So zerrt eine vernünftige Grenzziehung zwischen vorzeitiger Aussonderung um die bestmögliche Qualität von Lebensmitteln zu gewährleisten - was aus Verbraucherperspektive wünschenswert ist – und dem gewissermaßen entgegengesetzten Konzept Lebensmittel so lange als möglich im Wirtschaftskreislauf zu halten.
Verstaatlichte Rechtsberatung im Asylverfahren
Seit der Reformierung der Rechtsberatung im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren befinden sich Entscheidungsbehörde und Rechtsvertretung im unmittelbaren Einflussbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die Verstaatlichung der Rechtsberatung bringt hierbei eine Vielzahl an Problemen mit sich, die der vorliegende Text beleuchtet. Unions- und Verfassungsrecht garantieren im Bedarfsfall unentgeltliche Rechtsvertretung und stellen hohe Anforderungen an deren inhaltliche Ausgestaltung. Anhand dieser Vorgaben wird die rechtliche Umsetzung der staatlichen Rechtsvertretung analysiert und Umstände aufgezeigt, welche die geforderte Unabhängigkeit in Zweifel ziehen. Aufgrund von strukturellen Problemen und intransparenten Regelungen hält die Rechtsberatung die politischen Versprechungen (rechtlich) nicht, sondern muss die Rechtslage als unions- und verfassungsrechtswidrig bezeichnet werden.
Garantieren die Verteidigungsrechte von Jugendlichen ein faires Verfahren?
Der Grundsatz der Waffengleichheit hat eine „Korrekturfunktion“ bei groben Gleichheitsverstößen im Rahmen der Verfahrensgestaltung und bietet zudem eine Orientierung für die Ausgestaltung eines Verfahrens im Sinne der Ausrichtung hin zu einem Ideal, ohne dabei zwingenden Handlungsbedarf vorzuschreiben. Dies gilt auch für die Ausgestaltung der gesetzlichen Rechtsvertretung im Asylverfahren.
Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels
Vor kurzem vielleicht noch schwer vorstellbar, sind Grundrechte mittlerweile ein wirksamer Hebel im Kampf gegen den Klimawandel. Ist nach der Pandemie auch die Zeit für ein eigenständiges Grundrecht auf Klimaschutz gekommen? Damit wären die Schutzpflichten des Staates auf der höchsten Ebene der Rechtsordnung klar festgeschrieben und der:m Einzelnen einklagbare Rechte einräumt. Der Beitrag gibt einen groben Überblick zu aktuellen Ereignissen zum Klimaschutz und bereits erfolgreichen Klimaklagen vor Verfassungsgerichten bzw anhängigen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Ästhetik des Strafverfahrens am Beispiel von Normativität und Faktizität der Strafverteidigung
Die rechtsontologische Untersuchung des Rechtsinstitutes der Verteidigung eröffnet den Blick auf die Form der Verfahrensführung und ihrer Funktion in der Strafrechtspraxis. Sie zeigt ein Auseinanderklaffen zwischen Normativität und Faktizität der die Verteidigung konstituierenden Vorschriften. Die Rechtspraxis führt zu einer Hierarchiebildung der Verfahrensregeln innerhalb der StPO: Die normative Kraft aller jener, deren Nichteinhaltung nicht unter Nichtigkeitssanktion steht, wird zu Lasten der Verfahrensgerechtigkeit und Wahrheitsfindung geschmälert.
Freundschaft in Zeiten von COVID-19
Seit Beginn der Covid-19-Pandemie ist die Reduktion von privaten Sozialkontakten wesentlicher Bestandteil der Strategien, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Allerdings muss bedacht werden, dass auch jene Sozialbeziehungen grundrechtlich geschützt sind, die sich außerhalb der Kernfamilie und der stabilen und monogamen Lebensgemeinschaft abspielen. Der vorliegende Beitrag skizziert, inwiefern Freundschaftsbeziehungen durch die Covid-19-Verordnungen eingeschränkt werden und welches Bild von Freundschaft hinter den einschlägigen Bestimmungen steht.