In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

# (1) | 1 (3) | 2 (8) | 6 (1) | A (295) | b (88) | C (33) | D (62) | E (88) | F (70)
juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 455 - 459, merk.würdig

Fridays For Future: Schulstreik für den Klimaschutz

Verfassungsrechtliche Möglichkeiten zur Rechtfertigung des zivilen Ungehorsams

Weil die Teilnahme an Demonstrationen während der Schulunterrichtszeit nicht erlaubt ist, drohen Schüler_innen (SuS), die regelmäßig den Fridays-For-Future-Protesten beiwohnen, verwaltungsstrafrechtliche (§ 24 Abs 4 SchPflG) bzw disziplinarische (§ 45 Abs 5 iVm § 33 Abs 2 lit c SchUG) Sanktionen. Die drohenden Sanktionen sind geeignet, dass SuS von einer Demonstrationsteilnahme absehen. Folglich liegt eine faktische Beeinträchtigung vor, die als Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art 11 EMRK) gewertet werden kann. Aufgrund des materiellen Gesetzesvorbehalts in Art 11 Abs 2 EMRK ist ein Eingriff nur zur Erreichung bestimmter Zwecke zulässig und muss einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten. Insb bei jenen SuS, die die allg neunjährige Schulpflicht erfüllt haben und bereits aktiv wahlberechtigt sind, steht mE eine disziplinarische Sanktion aufgrund der hohen Relevanz der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft außer Verhältnis.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 460 - 462, merk.würdig

Parlamentarische Demokratien im Rückbau

Nach Hans Kelsens Ideal soll das parlamentarische Verfahren dazu dienen, den verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zur Öffentlichkeit zu verhelfen. Aus der Gegenüberstellung von These und Antithese soll eine Synthese entstehen. Die Gesetzgebungspraxis wird dem nicht gerecht. In den vergangenen Monaten wurden wiederholt verkürzte Begutachtungsfristen kritisiert. Die Mitsprache der politischen Opposition und zivilgesellschaftlicher Player wird darüber hinaus durch die Anwendung verschiedener geschäftsordnungsmäßiger Instrumente erschwert. Diese Praktiken schwächen das Parlament in seiner Funktion und führen zu einer Machtverschiebung in Richtung Exekutive, die sich nicht nur in Österreich sondern auch auf europäischer Ebene feststellen lässt. Es zeigen sich – im Sinne von Friedrich von Hayek – technokratisch-autoritäre Ideen eines Liberalismus, der von demokratischen Strukturen nicht begrenzt werden soll.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 463 - 477, recht & gesellschaft

Respekt als zentrale Dimension eines menschenwürdigen Polizeianhaltewesens

Ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter Verwaltungsstraf- und Schubhäftlingen

Der Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter Menschen vor, die in Verwaltungsstraf- oder Schubhaft angehalten sind. Mittels eines Fragebogens, in dem Aspekte des „healthy-prisons“-Ansatzes der WHO operationalisiert wurden, konnten im Jahr 2017 in den Polizeianhaltezentren Wien Roßauer Lände, Wien Hernals und Vordernberg insgesamt 363 Häftlinge zu ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation in Haft befragt werden. Es zeigten sich nicht nur große Unterschiede zwischen den Haftformen, sondern auch zwischen Schubhäftlingen, die die arabische oder aber eine anderssprachige Fassung des Erhebungsinstruments benutzt hatten. Gewalterfahrungen und selbstschädigende Verhaltensweisen sind im gesamten Polizeianhaltewesen keine Seltenheit. Die Umfragedaten stützen die Annahme, dass sich ein respektvoller Umgang hemmend auf letztere Ereignisse auswirkt – egal wie schwierig die Rahmenbedingungen ansonsten sind.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 478 - 489, recht & gesellschaft

Schlepperkriminalität im Zuge transnationaler Europäisierung

Die restriktive Historie des Fremdenpolizeigesetzes im kriminalpolitischen Diskurs

Das Verbrechen der Schlepperei nach § 114 FPG erlebt seit seiner erstmaligen Sanktion im Jahr 1986 eine stetig restriktive Entwicklung. Die diskursive Konstruktion des Schleppers zum bösartigen Verbrecher, der sich innerhalb der Schleppermafia organisiere, dominiert jene parlamentarischen Debatten, in denen die Strafverschärfungen schließlich beschlossen werden. Diese parlamentarischen Beschlüsse richten sich gegen die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Organisation krimineller Banden entwickelt sich zeitgleich mit der Erweiterung der inneren Sicherheit vom nationalen auf den europäischen Raum und führt so zur verstärkten justiziellen Zusammenarbeit der europäischen Staaten, was als Effekt transnationaler Europäisierung verstanden werden kann. Dabei lässt sich die Tendenz einer am Täterstrafrecht orientierten Kriminalpolitik erkennen, die womöglich die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung der restorative justice zu Gunsten der punitive justice einzutauschen vermag.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 490 - 499, recht & gesellschaft

Die Klage der Herero und Nama

Historische Grenzen des Völkerrechts

Das humanitäre Völkerrecht des 19.Jahrhunderts sollte durch erste multinationale Kodifikationen bewaffnete Konflikte unter dem Aspekt der Humanität regeln. Allerdings galten diese Regeln lange nur für Angehörige der sogenannten „zivilisierten“ Staaten. Dies bedeutete den Ausschluss von autochthonen Gemeinschaften. Das hat schwere Folgen für Kläger*innen der Herero und Nama im heutigen Namibia. Die Nachfahren der indigenen Bevölkerungsgruppe der Herero und Nama klagten die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatzzahlungen vor einem Zivilgericht der USA aufgrund des Verbrechens des Völkermords zwischen 1904 und 1908. Allein der Zivilrechtsweg in den USA stand für die Kläger*innen offen, da völkerrechtliche Anspruchsgrundlagen aufgrund des Ausschlusses von jeglichen Übereinkommen fehlen und auch nicht rückwirkend gelten. Die Klage wurde jedoch wegen Unzuständigkeit abgewiesen.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 500 - 509, recht & gesellschaft

Forschungsbericht: Wer spricht Europarecht?

Demokratiewissenschaftliche Fragen zu Richter/innenbestellung und Rsp am Gerichtshof der EU

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in den letzten Jahren zu einem immer stärkeren politischen Faktor entwickelt. Trotzdem wissen wir kaum, wer unsere Richter/innen sind. Während in den USA der soziale Hintergrund, der Bildungsweg sowie die weltanschauliche Orientierung jeder Richterin und jedes Richters am Supreme Court als politischer Faktor angesehen und entsprechend wissenschaftlich untersucht und von den Medien behandelt werden, bleiben die EuGH-Richter/innen weitestgehend im Dunkeln. Aus Sicht einer demokratischen Rechtskultur ist dies überaus problematisch. Der Beitrag bietet darüber hinaus Einblick in die Forschungshindernisse, EuGH-Richter/innen als auch-politische Akteur/innen zu befragen.

The European Court of Justice (ECJ) has become an increasingly powerful political factor in recent years. Nevertheless, we hardly know anything about our judges. Whereas in the US, the social and educational background as well as the general ideological world view of every Supreme Court justice are considered a political factor and accordingly researched, ECJ judges remain in the dark. From the perspective of a democratic legal culture, this is highly problematic. The article examines the imperatives and problems when asking who dispenses justice.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 514 - 520, thema

Staatsziele – Grundrechte – Umwelt- und Klimaschutz

Spielräume des Gesetzgebers

Der Text geht der Frage nach, ob es dem österreichischen Gesetzgeber erlaubt ist, Umwelt- und Klimaschutzziele zu verfolgen. Dazu werden die verfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben in diesem Bereich überblicksmäßig dargestellt.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 521 - 532, thema

Potentiale der Raumplanung für eine klimafreundliche Mobilität

Der Klimawandel schreitet voran. Der Verkehrssektor ist in Ö ein Hauptverursacher von klimaschädlichen Treibhausgasen, mit jährlich steigenden Emissionen. Die zunehmende Zersiedelung, also die funktionale Entmischung von Arbeiten, Wohnen, Einkaufen gilt als wesentlicher Treiber für das Verkehrsaufkommen. Die Untersuchung setzt sich mit dem Beitrag des Raumordnungsrechts für eine klimafreundliche Mobilität auseinander. Im Mittelpunkt stehen dabei raumplanungsrechtliche Hebel zur Stärkung von Stadt- und Ortskernen und zur Realisierung des Leitbilds einer „Stadt der kurzen Wege“, also kompakte Siedlungsstrukturen und eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung. Ergänzend werden raum- und mobilitätsrelevante Anreize im Bereich der Finanz-, Steuer- und Förderpolitik wegen ihrer immensen Lenkungswirkung in die Darstellung einbezogen.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 533 - 543, thema

Steuern im Verkehrssektor: Weit weg von Kostenwahrheit, Fairness und Umweltbewusstsein

Ö hat ein ernsthaftes Problem in Bezug auf Klimaschutz. Gegenüber 1990 sollten die Treibhausgas-Emissionen eigentlich signifikant sinken; stattdessen sind sie in den letzten 30 Jahren de facto stabil geblieben, im Jahr 2017 lagen sie mit 82,3 Mio t sogar deutlich über dem Wert von 1990 (78,7 Mio t), 2018 trotz förderlicher Einmaleffekte mit 79,1 Mio t immer noch leicht darüber. Hauptverursacher dieses Klimaschutzversagens ist der Verkehrsbereich. Es muss hinterfragt werden, ob sich Ö im Verkehrsbereich, dem größten Stolperstein bei ernsthaften Klimaschutzbemühungen, nicht auch den „Luxus“ leistet, klimaschädliche Aktivitäten mit massiven Steuernachlässen zu subventionieren. In diesem Artikel wird eine krit Bestandsaufnahme der wichtigsten Steuern und Abgaben und deren Ausnahmen im Verkehrsbereich erfolgen und tw auch Empfehlungen zu einer Ökologisierung abgegeben werden.

juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 288 - 290, merk.würdig

Das Strafvollzugspaket – NEU

Das zentrale Ziel des Strafvollzugs ist eine erfolgreiche (Re)Sozialisierung und damit einhergehende Legalbewährung von Straftäterinnen und Straftätern. Die Überlastung der Justizanstalten aufgrund der steigenden Anzahl von Insassinnen und Insassen sowie die hohen Wiederverurteilungsraten entlassener Strafgefangener machen eine Reform des Strafvollzugs dringend notwendig. Der folgende Beitrag beleuchtet zwei zentrale Themenbereiche der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Strafvollzugspaket – NEU / Sichere Wege aus der Kriminalität“ zur Strafvollzugsreform. Die Empfehlungen der Reform bezüglich der bedingten Entlassung und des elektronisch überwachten Hausarrests sollen zu einer Entlastung der Justizanstalten führen und die (Re)Sozialisierung und Legalbewährung von Strafgefangenen nachhaltig stärken.

Seiten