Finanzielle Belastungen und mögliche Interessenskonflikte im aktuellen Entschädigungsmodell
Die Entschädigung der gerichtlichen Erwachsenenvertreter*innen richtet sich nach dem § 276 ABGB. Die darin festgehaltene dynamische Entschädigung ist vielfach kritisiert worden, da diese insbesondere für Personen mit geringem Einkommen eine erhebliche Belastung darstellen könne. Dieser Artikel widmet sich der Entwicklung und der aktuellen Rechtslage zur Entschädigung der gerichtlichen Erwachsenenvertreter*innen, fasst die Kritik an der derzeitigen Regelung zusammen und befasst sich abschließend mit der Frage, welche Alternativen sich bei der Entschädigung der Erwachsenenvertretung anbieten.