In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

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juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 192 - 200, recht & gesellschaft

Unterstützungsleistungen des Bundesheeres

Die Zulässigkeit von Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zur Bewältigung der Migrationskrise

Bis zu 20.000 hilfs- und schutzbedürftige Fremde täglich überschritten im Herbst 2015 die österreichische Grenze. Die damit einhergehenden Bilder überfüllter Bahnhöfe und der Zustände an den Grenzübergängen haben sich stark in das kollektive Gedächtnis eingeprägt. Von Anfang an erbrachte das Bundesheer Hilfeleistungen bei der Bewältigung der Situation. Diese umfassten neben der sicherheitspolizeilichen Assistenz Unterstützungsleistungen (wie etwa Transport-, Verpflegungs- und Pionierleistungen). Dieser Beitrag untersucht die Zulässigkeit dieser Unterstützungsleistungen, die das Bundesheer 2015 und 2016 am Höhepunkt der Migrationskrise an das Innenministerium geleistet hat.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 1 - 3, vor.satz

Konsequente Prekarisierung

Die UG-Novelle 2020

Die geplante Novelle des Universitätsgesetzes steht zurecht in massiver Kritik. Sie sieht eine Entdemokratisierung der Universitäten vor, würde eine noch stärkere Prekarisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit sich bringen und einige der Studierenden enorm unter Druck setzen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Änderungsvorschläge und – auf die zahlreichen kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsprozess zurückgreifen –, deren problematische Implikationen zusammen.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 10 - 12, merk.würdig

She dissents

Nachruf auf Ruth Bader Ginsburg (1933 – 2020)

Am 18. September 2020 starb Ruth Bader Ginsburg, Richterin am Supreme Court of the United States. Der vorliegende Nachruf lässt Leben und Wirken einer außergewöhnlichen Juristin Revue passieren.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 13 - 16, merk.würdig

Dolmetschen bei Gericht

Die Situation der Gerichtsdolmetscher_innen in Österreich

Ein menschenrechtskonformes Gerichtsverfahren erfordert in vielen Fällen auch Dolmetschleistungen, die von qualifizierten Gerichtsdolmetscher_innen (GDs) zu erbringen sind. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der österreichischen Strafprozessordnung enthalten. Die Qualifikationserfordernisse und die Entlohnung für Gerichtsdolmetscher_innen sind im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz festgelegt. Die aktuelle Entlohnung für GDs steht aber in keinem Verhältnis zu den Anforderungen, die dieser Beruf stellt. Die ohnehin viel zu niedrigen Ansätze des Gebührenanspruchsgesetzes wurden seit 2007 nicht mehr inflationsangepasst. Trotz gegenteiliger Versprechungen wurden die GDs auch im Budgetbegleitgesetz 2021 nicht berücksichtigt. Als Folge davon ergreifen immer weniger asugebildete Dolmetscher_innen diesen Beruf und es wird für Richter_innen immer schwerer, qualifizierte Dolmetscher_innen zu finden.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 17 - 21, merk.würdig

AKW, LTE und UVP...

Transparenz und Prüfpflicht bei der Laufzeitverlängerung von Atomreaktoren

Zur Zeit erreichen zahlreiche Atomkraftwerke innerhalb und außerhalb Europas das Ende ihrer ursprünglich vorgesehenen Laufzeit. Jene Staaten, in denen Atomstrom weiterhin einen beträchtlichen Anteil am Energiemix haben soll, sind daran interessiert, diese weiter am Netz zu halten. Da eine solche Verlängerung der Betriebszeit zum Teil in Schnellverfahren oder gänzlich ohne neuerliche Bewilligung abläuft, kam in den vergangenen Jahren eine internationale Debatte rund um die Prüfpflicht solcher Laufzeitverlängerungen (lifetime extensions bzw „LTE“) auf. Benachbarte Staaten, Umweltschutzorganisationen und Einzelpersonen sind daran interessiert, sich in die rechtlichen Verfahren – soweit solche durchgeführt werden – einbringen zu können. Ein Urteil des EuGH zum belgischen AKW Doel aus dem Jahr 2019 sowie eine im Dezember 2020 verabschiedete Guidance zur Anwendbarkeit des Übereinkommens von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen lassen etwas Hoffnung aufkommen.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 22 - 30, debatte

Corona, die Schule und das Recht auf Bildung

Erfahrungsbericht eines Lehrers an einer Mittelschule

Der Beitrag beleuchtet die zum Teil fehlenden rechtlichen Grundlagen für die Anordnung des Fernunterrichts während der Corona-Pandemie 2020, die Probleme bei dessen Durchführung und die Auswirkungen der Verweigerung von Betreuung an den Schulen. Die Betrachtung der sozialen Institution Schule nimmt dabei einen großen Teil ein: Für viele Schüler*innen ist sie nicht nur jene Einrichtung, die ihr Recht auf Bildung verwirklichen soll, sondern die einen emotionalen und strukturgebenden Ankerpunkt darstellt, der ihrer persönlichen Entwicklung dienen sollte. Während der Zeit des Fernunterrichts litten besonders jene sozioökonomisch benachteiligten Schüler*innen, die diese Struktur am meisten gebraucht hätten. Diese Struktur in Form der Betreuung wurde ihnen, entgegen der Vorgaben der Bildungsbehörden durch die Schulen, zum Teil verweigert. Ein eindeutiges Fazit, ob der Umgang des Schulsystems mit dem Coronavirus das Recht auf Bildung verletzte, lässt sich ohne Kenntnis der mittel- und langfristigen Auswirkungen nicht ziehen.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 41 - 51, recht & gesellschaft

Leistbares Wohnen – Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dafür wie geändert werden?

Vorschläge zur Wohnungsgemeinnützigkeit und zum Mietrecht

„Leistbares Wohnen“ steht seit Jahren immer wieder im Fokus verschiedener stakeholder unserer Zivilgesellschaft, manchmal auch im Zentrum des medialen Interesses und - besonders in Vorwahlzeiten - in der Aufmerksamkeit der politischen Parteien.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 52 - 61, recht & gesellschaft

Hacktivism

Recht auf freie Meinungsäußerung oder Gefahr für die demokratische Gesellschaft?

Die Auseinandersetzung mit der Judikatur des EGMR zeigt, dass das Phänomen Hacktivism, welches computer hacking und politisch motivierten Protest fusioniert, den Schutz des Art 10 EMRK genießt, solange es sich in einem verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt, der demokratische Regeln und Ideale schützt. Wenn weder die EMRK noch ihre grundlegenden Werte in Frage gestellt werden, kann Hacktivism als Ausdruck von (virtuellem) politischen Protest zu einer freien politischen Debatte beitragen. Entsprechend dem Grundgedanken, dass Protest als Leitprinzip fungiert, um Demokratien weiterzuentwickeln, stellt Hacktivism somit keine Bedrohung für eine demokratische Gesellschaft dar. Vielmehr kann es im Sinne des EGMR, der die EMRK als „lebendiges Instrument“ begreift, als Fortentwicklung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verstanden werden. Hacktivism stünde somit im Einklang mit der Judikatur des EGMR, welche die EMRK unter Berücksichtigung auf den aktuellen Gegebenheiten auslegt, um den europäischen Menschenrechtsstandard laufend fortzuentwickeln.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 62 - 71, recht & gesellschaft

Nicht so voreilig!

Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im Oö NSchG 2001

Die aufschiebende Wirkung von Beschwerden ist ein wesentlicher Grundstein eines funktionierenden Rechtsstaates. Ohne ihr könnten vorzeitig vollzogene Bescheide uU nicht mehr rückgängig gemacht und die beschwerdeführende Partei daran gehindert werden, die ihr nachträglich gebührende günstige Rechtsposition auch faktisch zu erlangen. Im Naturschutzrecht, bei dem Eingriffe in die Umwelt häufig zu irreversiblen Schäden führen, genießt das Institut der aufschiebenden Wirkung eine besondere Bedeutung. Umso bedenklicher ist es, dass der oö Landesgesetzgeber im Jahr 2014 die – üblicherweise nach dem VwGVG automatisch mit Einreichung der Beschwerde eintretende – aufschiebenden Wirkung im Oö NSchG 2001 ausgeschlossen hat. Mit Hilfe einer Analyse der verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Vorgaben an den Rechtsschutz soll im folgenden Beitrag die Rechtskonformität dieses Ausschlusses analysiert werden.

juridikum 1/2021, Thema: Recht und Politische Ökonomie, 2021, Heft 1, S. 75 - 83, thema

Die Codierung von Kapital

Eine rechtliche Analyse der Ursachen wirtschaftlicher Ungleichheit

Kapital ist kein Ding, sondern ein soziales Verhältnis. Das hat bereits Karl Marx erkannt. Es ist aber ein soziales Verhältnis besonderer Art, in dem die Staatsgewalt eine zentrale Rolle spielt. Eigentumsrechte, Kreditsicherungsrechte, Immaterialgüterrechte, sowie andere Rechtsinstitute vermitteln privaten Inhaber*innen Rechte, die sie gegenüber Dritten durchsetzen können. Die Durchsetzbarkeit erhöht den Wert des Anspruches und ermöglicht es, diesen auch schon im Vorfeld gegen Entgelt auf andere zu übertragen. Ohne rechtliche Codierung des Kapitals gäbe es keine Märkte jenseits von solchen Austauschverhältnissen, bei denen jede*r die Mittelsperson kennt. Der privilegierte Zugang zum Recht schafft Vermögen; ungleicher Zugang zum Recht trägt daher zu Ungleichheit bei.

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