In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.

Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.

 

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juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 228 - 239, thema

Strafrechtliche Einordnung der Tötung von „Haustyrannen“

In den vergangenen Jahren kommt es in Österreich regelmäßig zu Femiziden, von denen die meisten im sozialen Nahraum stattfinden. Doch schon bevor es dazu kommt, erleben die Opfer sowie deren Kinder häufig wiederkehrende Gewalt oder Drohungen. Wenn Betroffene keinen Ausweg aus dieser Bedrohung sehen und deshalb ihre Partner töten oder zu töten versuchen, ist im juristischen Diskurs von Haus- oder Familientyrannenfällen die Rede. Bei der strafrechtlichen Beurteilung solcher Sachverhalte stellen sich Fragen der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag sowie der Rechtfertigung, Entschuldigung und Strafzumessung. Dabei ist insb fraglich, ob Notwehr nach § 3 StGB in Betracht kommt sowie ob ein iSd rechtfertigenden Notstands angemessenes Mittel zur Verteidigung herangezogen wird. Im Rahmen des entschuldigenden Notstands gem § 10 StGB ist entscheidend, ob von einem rechtstreuen Menschen in der konkreten Situation ein anderes Verhalten zu erwarten gewesen wäre. Mit diesen Problemen, die in Deutschland bereits den BGH als Höchstgericht beschäftigten, aber in der öst Judikatur und Literatur bisher wenig Beachtung gefunden haben, setzt sich dieser Beitrag auseinander.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 164 - 172, recht & gesellschaft

Kelsen als Feindbild

Das Verfassungsjubiläum 2020 hat den Anteil Hans Kelsens an der Verfassungswerdung und damit die Bedeutung der Reinen Rechtslehre sowie des übrigen Werks von Kelsen in den Vordergrund gerückt. Seite heutige, insgesamt sehr positive, doch auch etwas verschwommene Wahrnehmung kann den Blick dafür trüben, wie sehr dieser Gelehrte sein Leben lang in scharfen Kontroversen stand. Der Aufsatz möchte diesen Konsens stören und das Bild Kelsens auch als „Feindbild“ zeichnen. Denn wie wenige andere Gelehrte wurde Kelsen von vielen Seiten – oft ganz persönlich – angegriffen und seine Lehre nach 1945 gar für die Untaten des NS Staates verantwortlich gemacht. Erst wenn sichtbar wird, wie das Werk Kelsens diesen Anfeindungen begegnet, können wir seine Bedeutung gänzlich würdigen.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 183 - 192, recht & gesellschaft

Jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht

Die sozialen Grundrechte im BVG Kinderrechte und deren Anwendungspotential

Jedes fünfte Kind in Österreich ist von Armut bedroht. Bei Kindern, die in Alleinerziehendenhaushalten leben, ist es sogar jedes zweite Kind. In Anbetracht dieser Zahlen stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis diese Tatsachen mit dem in Art 1 BVG Kinderrechte verankerten Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip, das gemäß seiner Ausgestaltung in allen Kindern betreffenden Angelegenheiten als Maßstab für das staatliche Handeln dient, stehen. Eben jenes Verhältnis ist Gegenstand der Untersuchung dieses Texts. Dafür werden die kinderspezifischen Schutz- und Fürsorgeverpflichtungen des Staates anhand des Beispiels Kinderarmut analysiert. Zudem werden Grundzüge der EU-Kindergarantie beleuchtet, die eine Chance für die verstärkte Anwendung der im BVG Kinderrechte enthaltenen sozialen Grundrechten darstellt.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 193 - 204, recht & gesellschaft

Die gerichtliche Zuständigkeit bei Strafverfahren mit indigener Beteiligung im U.S. amerikanischen Recht

Der vorliegende Beitrag widmet sich der Zuständigkeitsverteilung bei Strafverfahren mit indigener Beteiligung im U.S. amerikanischen Recht. Die Besonderheit der Zuständigkeitsverteilung bei diesen Verfahren folgt dabei vor allem aus dem föderalistischen Aufbau der Vereinigten Staaten von Amerika selbst sowie dem Hinzutreten der indigenen Stämme, welche ebenfalls über eine eigenständige vom Bund und den Bundesstaaten unabhängige Gerichtsbarkeit verfügen.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 240 - 251, thema

Häusliche Gewalt

Eine rechtliche Definitionsfrage?

Eine vereinheitlichte Problemdefinition häuslicher Gewalt unterstützt multidisziplinäre Kooperation und ist jedoch hierzulande weder im rechtlichen Bereich zu finden noch in anderen Sektoren. Zwar sind in der Literatur unterschiedliche Formen häuslicher Gewalt definiert, sie entziehen sich jedoch der empirischen Erfassung des Phänomens durch die Kriminalstatistik, wodurch zielgerichtete Maßnahmen erschwert werden. Hier knüpft der Beitrag an: gestützt auf nationale und internationale Daten, wird die Frage aufgeworfen, welche Formen von häuslicher Gewalt in der Kriminalstatistik abgebildet werden und welches Verhalten damit gerahmt wird. Im Fokus der Analyse stehen dabei die Formen von Gewalt in Intimpartnerschaften, die mit strafrechtlich relevanten Handlungen verknüpft sind und mit einem besonders hohen Risiko für einen Femizid einhergehen. Darauf basierend wird aus sozialwissenschaftlicher Perspektive die juristische Diskussion angeregt, inwiefern ein qualitativer Unterschied durch die Beziehungsdimension von Täter:innen und Opfer bei Delikten häuslicher Gewalt besteht, der über eine Qualifizierung einzelner Tatbestände oder sogar über einen eigenen Straftatbestand nachdenken lässt. Der Beitrag zieht damit die Bilanz aus den empirisch zugänglichen Definitionen „häuslicher Gewalt“ aus der Kriminalstatistik und der Möglichkeit einer rechtlichen Überarbeitung als Beitrag zu einer vereinheitlichten Problemdefinition.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 252 - 259, thema

Opferschutz und Prozessbegleitung im Strafverfahren

Prozessbegleitung bei Straftaten im sozialen Nahraum und Sexualdelikten

Opfer von vorsätzlicher Gewalt, gefährlicher Drohung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und anderen gesetzlich definierten Straftaten haben nach der StPO Anspruch auf kostenfreie psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Die juristische Prozessbegleitung durch Rechtsanwält:innen verhilft den Opfern zur Durchsetzung ihrer gesetzlich festgeschriebenen Rechte, die von den Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend wahrgenommen werden.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 260 - 269, thema

Im Schatten der Hochrisikofälle

Zum Verhältnis von Risikoeinschätzungsinstrumenten und den Grenzen der Interventionen bei häuslicher Gewalt

Der zunehmende Fokus staatlicher Interventionen auf sogenannte Hochrisikofälle, mit dem Ziel die Zahl an Femiziden zur verringern, materialisiert sich unter anderem gegenwärtig in einer ubiquitären Anwendung sogenannter Risikoeinschätzungstools. Während der Fokus auf Hochrisikofälle fraglos am Schutz akut gefährdeter Personen interessiert ist, ist er zugleich aber Ausdruck einer strategischen Lenkung knapper (und verknappter) Ressourcen, sowie der Grenzen der Handlungsrepertoires intervenierender Apparate. Risikoeinschätzungstools nutzen Wissen über strukturelle Dynamiken von Gewaltbeziehungen, sowie statistisch aussagekräftige Verhaltensindikatoren, um eine zur Zahl verdichtete Gewalttätigkeit zu diagnostizieren. Dabei wohnt diesen Instrumenten das Begehren inne, heute, anhand eines begrenzenden Fragenkatalogs, ein Wissen über den zukünftigen Verlauf einer Gewaltbeziehung erlangen zu können. Der Wunsch mittels hellseherischer Technik(en) genau die bedürftigsten Fälle für öffentliche Hilfestellungen herauszupräparieren und in der Anwendung begrenzter Ressourcen zu privilegieren, ist jedoch symptomatisch für vorherrschende strukturelle Probleme. Mit Bezug auf 45 qualitative Interviews in drei Sektoren der österreichischen Interventionslandschaft (Polizei, Gewaltschutz, Medizin) wird dargelegt, welche Grenzen staatlicher Interventionen durch die Differenz zwischen dem ausgesprochenen Nutzen von Risikoeinschätzungstools und ihrer tatsächlichen, praktischen Funktion in der täglichen Arbeit unterschiedlicher Apparate sichtbar werden.

juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 271 - 275, nach.satz

Wer war Pauli Murray (1910–1985)?

Hinter den Kulissen und der Zeit voraus

Sowohl die in den USA des 20. Jahrhunderts wirksamen Herrschafts- und Ungleichheitsverhältnisse als auch die sozialen Bewegungen dagegen kreuzen sich in Pauli Murrays Lebensgeschichte (1910-1985) in exemplarischer Weise. Sie war als Aktivistin und Juristin in der Arbeiter:innenbewegung, der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung und der Frauenbewegung aktiv und gilt als intersektionale Vordenkerin. Mit ihren juristischen Argumentationen war sie vielfach ihrer Zeit voraus und Wegbereiterin für entscheidende Rechtsentwicklungen. Ihre Biographie nicht nur die Geschichte einer Schwarzen Juristin, die sich dem Kampf für Menschenrechte und Gerechtigkeit verschrieb, sondern auch die Geschichte einer nicht-binären/transidenten Person, die ihre Geschlechtsidentität aufgrund der gesellschaftlichen Umstände zeitlebens weitgehend unter Verschluss hielt. Der vorliegende Beitrag macht einführend mit Pauli Murray und ihrem Wirken bekannt.

juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 261 - 270, thema

Reproduktive Rechte als Frage der sozialen Reproduktion

Eine intersektionale polit-ökonomische Perspektive

Weltweit finden verstärkt Angriffe auf reproduktive Rechte statt, denen es nicht nur um das propagierte Kindeswohl und den Erhalt der ‚traditionellen’ Familie geht, sondern auch um die Absicherung bestehender Macht- und Eigentumsverhältnisse. In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, welche gesellschaftliche Bedeutung die Einschränkung sexueller und reproduktiver Rechte aktuell hat und schlagen eine intersektionale polit-ökonomische Perspektive vor. Ausgehend davon, verstehen wir die Frage der Reproduktion breiter: Nicht nur als biologische Reproduktion, sondern als soziale Reproduktion von Gesellschaft, die im Kapitalismus immer auch eine Frage nach der Reproduktion von Macht-, Ausbeutungs- und Herrschaftsverhältnissen ist. Die aktuellen Angriffe auf reproduktive Rechte und körperliche Selbstbestimmung sehen wir demnach als Teil größerer gesellschaftlicher Kämpfe um soziale Reproduktionsverhältnisse im Kapitalismus.

juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 250 - 260, thema

No Choice Advocates

Wie der Angriff auf reproduktive Rechte säkulare und religiöse Antifeminismen vereint

Die christlich-fundamentalistische Agitation gegen reproduktive Rechte hat sich in den letzten Jahren auf europäischer Ebene modernisiert und strategisch neu positioniert. Am Beispiel der österreichischen #FAIRÄNDERN-Petition gegen Abtreibung, die 2018 ins Parlament eingebracht wurde, wird zunächst gezeigt, wie diese Veränderungen zur verstärkten Akzeptanz christlich-fundamentalistischer und säkular rechtsextremer Diskurse beitragen. Auf europäischer Ebene – etwa im Rahmen des Netzwerks Agenda Europa – entwickelte Strategien, die sich dem Kampf gegen die „Kulturrevolution“ der 1960er und 1970er Jahre verschrieben haben, bilden den Hintergrund dieser Prozesse. Im letzten Abschnitt zeigen wir, wie die Agitation gegen Abtreibung christlich-fundamentalistische und säkular rechtsextreme Akteur:innen, in ihrem Kampf um politische Hegemonie verbindet. Nicht zuletzt die Konstruktion gemeinsamer Feindbilder und die Nutzung von Scharnierbegriffen erweisen sich dafür als funktional.

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