Opfer von vorsätzlicher Gewalt, gefährlicher Drohung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und anderen gesetzlich definierten Straftaten haben nach der StPO Anspruch auf kostenfreie psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Die juristische Prozessbegleitung durch Rechtsanwält:innen verhilft den Opfern zur Durchsetzung ihrer gesetzlich festgeschriebenen Rechte, die von den Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend wahrgenommen werden.
juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 252 - 259, thema
Opferschutz und Prozessbegleitung im Strafverfahren
Prozessbegleitung bei Straftaten im sozialen Nahraum und Sexualdelikten