Eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Rechtsstaates ist dessen Zugänglichkeit. Diese soll ua durch das Institut der Verfahrenshilfe ermöglicht werden. Diese Errungenschaft des modernen Rechtsstaates reicht in ihrer Grundidee sogar bis in die Römische Kaiserzeit zurück und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens. Der folgende Artikel bietet einen kompakten Überblick über die gesetzliche Ausgestaltung der Verfahrenshilfe in Österreich. Als wesentlichste Teilgarantien der Verfahrenshilfe gelten die Beigebung eines/r Rechtsanwalts/anwältin (durch die Rechtsanwaltskammern) bzw die Befreiung von Verfahrenskosten. Voraussetzung ist aber, dass Verfahrenshilfesuchende außerstande sind, die Kosten des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des „notwendigen Unterhalts“ zu bestreiten und, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht als offenbar „mutwillig“ oder „aussichtslos“ erscheint. Ein nicht unbeträchtlicher Teil von Personen gelangt aber – trotz Mittellosigkeit – nicht in den Genuss der Verfahrenshilfe, wodurch das Prinzip der Waffengleichheit gefährdet wird. Diesem und weiteren änderungsbedürftigen Umständen soll schlussendlich mit Verbesserungsvorschlägen de lege ferenda aus Sicht der Praxis entgegengetreten werden.
In unserem Archiv finden Sie jetzt nicht nur das Inhaltsverzeichnis sämtlicher juridikum Ausgaben seit 1989. Alle Ausgaben wurden digital erfasst und stehen Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung. Stöbern Sie durch die Hefte oder durchsuchen Sie über unsere Suchmöglichkeiten im unteren Bereich.
Die Inhalte der aktuellsten zwei Jahre des juridikum können Sie in der elibrary des Verlag österreich einsehen oder hier bestellen.
d
D
Verfahrenshilfe als Garant für den Rechtsstaat?
Die Codierung von Kapital
Kapital ist kein Ding, sondern ein soziales Verhältnis. Das hat bereits Karl Marx erkannt. Es ist aber ein soziales Verhältnis besonderer Art, in dem die Staatsgewalt eine zentrale Rolle spielt. Eigentumsrechte, Kreditsicherungsrechte, Immaterialgüterrechte, sowie andere Rechtsinstitute vermitteln privaten Inhaber*innen Rechte, die sie gegenüber Dritten durchsetzen können. Die Durchsetzbarkeit erhöht den Wert des Anspruches und ermöglicht es, diesen auch schon im Vorfeld gegen Entgelt auf andere zu übertragen. Ohne rechtliche Codierung des Kapitals gäbe es keine Märkte jenseits von solchen Austauschverhältnissen, bei denen jede*r die Mittelsperson kennt. Der privilegierte Zugang zum Recht schafft Vermögen; ungleicher Zugang zum Recht trägt daher zu Ungleichheit bei.
Vom Code des Kapitals zu Experimentellem Pluralismus
Der folgende Beitrag kontextualisiert Katharina Pistors „Code of Capital“ vor dem Hintergrund ökonomischer Analysen und den ihrem Ansatz vorausgegangenen Denkschulen. Nach einleitenden Worten zu Ungleichheit und ökonomischen Dogmen wird gezeigt, welch fundamentale Rolle das Recht in vermeintlich natürlichen Instituten der Wirtschaft, wie Geld oder Kredit, einnimmt. Pistors Thesen aufgreifend und diskutierend sollen auch Gedankenanstöße im Sinne einer radikalen Kritik geliefert werden, wie und auf welcher Grundlage gesellschaftliche Veränderung gedacht und experimentelle Ansätze dafür formuliert werden können.
Verantwortung in multinationalen Konzernen: Ein Beitrag zum Recht und politischer Ökonomie der globalen Unternehmung
Dieser Beitrag behandelt die normative Aushandlung von Unternehmensverantwortung in multinationalen Konzernen. Im Zentrum stehen dabei die Module des Privatrechts, Gesellschafts- und Vertragsrecht, welche juristische Personen „klonen“ und dabei die wirtschaftlichen und sozialen Einheiten einer globalen Unternehmung in rechtlich autonome Entitäten fragmentieren. Er zeigt anhand des Beispiels einer kolumbianischen Kohlemine auf, wie sich gesellschaftliche Erwartungen und konzerninterne Praxen der Unternehmensverantwortung an der politischen Ökonomie der globalen Unternehmung orientieren, und so ihrer rechtlichen Fragmentierung entgegenlaufen. Der Hauptteil diskutiert die legislative Resonanz auf diese Erwartungs- und Gouvernanzstrukturen der Unternehmensverantwortung in Konzernen. Es wird aufgezeigt, wie sich in jüngeren Gesetzprojekten Ansätze einer rechtlichen Einheit der Verantwortung herausbilden, die sich an der polit-ökonomischen Realität der globalen Unternehmung orientieren.
The Code of Data Capital:
The global data economy has become an integral part of the global economy. It plays a fundamental role in issues of economic distribution and inequality, which has much to do with the legal arrangements and entitlements that shape it. Yet data and data-driven technologies are often conceptualized in terms that do not seem adequate to capture the role they play in global distribution, or which overlook the law as a key mechanism shaping distributional outcomes. Using a law and political economy approach, this article argues that conceiving of data as capital that is coded by legal mechanisms allows new ways of imagining alternative distributions of the value it generates in the global economy today. The article maps some of the legal entitlements that shape the global data economy and its distributive effects, as well as proposals for alternatives. It concludes that analyses of the distributive effects of the global data economy ought to take into account the fundamental roles that both law and technology play in shaping those effects.
The Distributive Impact of Third-Party Funding in Investment Arbitration
This article charters the emergence of third-part litigation funding (TPF) in international investment law. It shows how first national and later international legal service providers have litigated to create a favourable legal environment for the emergence of TFP. Legal victories in the national context where hard won and subject to judicial oversight and regulation. On the international level, however, TPF has been approached with a presumption of legality by arbitrators, in a context where few other actors can regulate it. This exacerbates the legal dynamics created by ‘arbitration without privity’, where the investor alone is granted procedural and substantive rights under investment law. TPF allow investors to affect the law strategically. Such developments can take place along the four attributes of priority, durability, universality, and convertibility that construct capital legally. Expanding these attributes creates concomitant obligations for host states. The presumption of legality adopted by arbitrators thus distributes capital from host states to foreign investors. The article ends with discussing why this dynamic is unlikely to change from within the regime.
Sport: The Great Equalizer?
Europaweit ist Sport männerdominiert, egal ob im Breiten- oder im Spitzensport. 69% aller Mitglieder von Sportvereinen in Europa sind männlich, ebenso wie 92% der Präsident_innen und 77% der Board-Member der nationalen Olympia Komitees. Geschlechterungleichheiten betreffen viele Aspekte der Welt des Sports, sei es die Vergabe von Führungs- oder Coaching Positionen, die Ausübung von Breiten- und Spitzensport oder die Art der Medienberichterstattung über Frauen- und Männersport und die Prävalenz von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Dieser nach.satz beschäftigt sich mit Initiativen der Europäischen Kommission und des Europarates, die den Ursachen dieser Ungleichheiten auf den Grund gehen. Insbesondere die gemeinsame Initiative der beiden Institutionen “ALL IN: Towards gender balance in sport” liefert Vorschläge, wie man Ungleichheiten abbauen kann und welcher rechtliche Rahmen für eine geschlechtergerechte Sportwelt benötigt wird.
Konsequente Prekarisierung
Die geplante Novelle des Universitätsgesetzes steht zurecht in massiver Kritik. Sie sieht eine Entdemokratisierung der Universitäten vor, würde eine noch stärkere Prekarisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit sich bringen und einige der Studierenden enorm unter Druck setzen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Änderungsvorschläge und – auf die zahlreichen kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsprozess zurückgreifen –, deren problematische Implikationen zusammen.
She dissents
Am 18. September 2020 starb Ruth Bader Ginsburg, Richterin am Supreme Court of the United States. Der vorliegende Nachruf lässt Leben und Wirken einer außergewöhnlichen Juristin Revue passieren.
Dolmetschen bei Gericht
Ein menschenrechtskonformes Gerichtsverfahren erfordert in vielen Fällen auch Dolmetschleistungen, die von qualifizierten Gerichtsdolmetscher_innen (GDs) zu erbringen sind. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der österreichischen Strafprozessordnung enthalten. Die Qualifikationserfordernisse und die Entlohnung für Gerichtsdolmetscher_innen sind im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz festgelegt. Die aktuelle Entlohnung für GDs steht aber in keinem Verhältnis zu den Anforderungen, die dieser Beruf stellt. Die ohnehin viel zu niedrigen Ansätze des Gebührenanspruchsgesetzes wurden seit 2007 nicht mehr inflationsangepasst. Trotz gegenteiliger Versprechungen wurden die GDs auch im Budgetbegleitgesetz 2021 nicht berücksichtigt. Als Folge davon ergreifen immer weniger asugebildete Dolmetscher_innen diesen Beruf und es wird für Richter_innen immer schwerer, qualifizierte Dolmetscher_innen zu finden.