Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums in den 1950er Jahren war stark von kolonialen Interessen geprägt, insbesondere bei Frankreich. Trotz formaler Unabhängigkeit der Kolonien blieben die wirtschaftlichen Abhängigkeiten bestehen, wie das Beispiel der europäischen Milch- und Viehwirtschaftspolitik zeigt, die Brasilien in die wirtschaftliche und ökologische Krise stürzte. Die Verträge von Lomé sollten eine neue Ära der Kooperation einläuten, blieben aber im Wesentlichen eigennützige Abkommen zur Sicherung europäischer Interessen. Forderungen der Entwicklungsländer nach einer neuen Weltwirtschaftsordnung stießen auf Widerstand der Industriestaaten. Instrumente wie das STABEX-System reagierten unzureichend auf die Preisbildungsmechanismen des freien Marktes und brachen schließlich zusammen. Insgesamt konnten die Lomé-Verträge die wirtschaftliche Position der Entwicklungsländer nicht verbessern, während die EG-Staaten ihre Ziele weitgehend erreichten.
Das Gesicht der Macht Die EG-Staaten als Entwicklungshelfer?
INTERNATIONALER WÄHRUNGSFOND UND WELTBANK:
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auf der Konferenz von Bretton Woods ein stabiles Weltwährungssystem geschaffen, um Wirtschaftskrisen zu verhindern. Die USA und Großbritannien präsentierten unterschiedliche Pläne zur Schaffung eines multilateralen Finanzsystems. Der Internationale Währungsfond (IWF) und die Weltbank wurden gegründet, um wirtschaftliche Stabilität und Wiederaufbau zu fördern. Der IWF vergibt Kredite mit Auflagen, die oft tief in die wirtschaftlichen Angelegenheiten der kreditnehmenden Länder eingreifen. Die Weltbank finanziert langfristige Entwicklungsprojekte, wobei sie auch politische Einflussnahme nicht scheut. Trotz Bemühungen zur Stabilisierung verschärften die Strukturanpassungsprogramme des IWF und der Weltbank oft die Armut in den Entwicklungsländern.
Steht der Gleichheitssatz nur auf dem Papier?
Ob Naturrechtler, Rechtspositivist oder keines von beiden. Eines haben sie (fast) alle gemeinsam: Geschlecht maskulin. Und das Grundrecht auf Gleichheit ohne Ansehung des Geschlechts scheint sich zwischen Theorie und Praxis in den Ganglien verirrt zu haben.