Aus medienethischer Sicht genießen die Opfer von Terroranschlägen besonderen Schutz. Ihr Leid und das ihrer Angehörigen darf durch die Berichterstattung nicht vergrößert werden. Dieser Grundsatz kommt besonders im Zusammenhang mit Videomaterial zum Tragen, das Tötungshandlungen oder exzessive Gewalt zeigt. Die Veröffentlichung von derartigen Bildern dient in erster Linie der Befriedigung von Sensationsinteressen gewisser Leser_innen und ist auch im Interesse der Terroristen, die Angst und Schrecken möglichst weit verbreiten wollen. Es ist Aufgabe der Medien, diese Aspekte entsprechend zu berücksichtigen und zu gewichten. Nur dann werden sie ihrer Filterfunktion gerecht. Die Menschenwürde der Opfer dürfen die Medien keinesfalls verletzen.
Rechtsstaat und Demokratie unter Druck, 2022, Heft 3, S. 292 - 295, merk.würdig
Die Berichterstattung über den Terroranschlag in Wien aus ethischer Sicht
Negativrekord an Beschwerden beim Presserat
Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 18 - 22, merk.würdig
Dürfen Medien Chatprotokolle von Politiker_innen veröffentlichen?
Entscheidungen des Presserats
Zu der im Titel gestellten aktuellen Frage gibt es zwei interessante medienethische Ent- scheidungen des Presserats, der Selbstkontrolleinrichtung für die österreichischen Printmedien. Die erste Entscheidung betrifft einen Artikel, in dem aus verschiedenen Chats und SMS von Mitgliedern der türkis-blauen Bundesregierung zitiert wurde. In den Chats kamen ua Absprachen zur Mindestpension und einem geplanten ORF-Gesetz vor.