Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 8 - 9, recht & gesellschaft

Einheitliche Regelung,"Patientenanwälte"

Neues "Unterbringungsgesetz*

Die Anhaltung psychisch Kranker in österreichischen Krankenanstalten basiert auf Gesetzen von 1916 und 1956. Die Entscheidung über die Anhaltung obliegt dem Amtsarzt, nicht dem Gericht. Die zwangsweise Anhaltung ist nur zulässig, wenn eine akute Gefahr besteht, die anders nicht abgewendet werden kann. PatientenanwältInnen vertreten die Rechte der Betroffenen im Unterbringungsverfahren. Das Verfahren umfasst eine Anhörung des Kranken und eine mündliche Verhandlung mit verschiedenen Beteiligten.

Medien und Recht: Freiheit ohne Vielfalt?, 1989, Heft 2, S. 10 - 11, recht & gesellschaft

Die größte Änderung seit dem Jahr 1929

Verfassungsnovelle

Im Jahr 1985 haben die Länder einen Forderungskatalog an den Bund gerichtet, der eine Stärkung der bundesstaatlichen Strukturen bewirken sollte. Dieser Forderungskatalog wurde in wichtigen Teilbereichen verwirklicht. Wieder eingeführt wurde die Landesbürgerchaft, da diese ein typisches Merkmal des Bundesstaates darstelle.