ISSN Print: 1019-5394

ISSN Online: 2309-7477

merk.würdig - S. 422 - 426

Am 23. Juli 2025 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Gutachten zu den völkerrechtlichen Pflichten der Staaten im Umgang mit dem Klimawandel. Der Gerichtshof qualifiziert den anthropogenen Klimawandel als existenzielle globale Bedrohung und verankert Klimaschutz als Pflicht des allgemeinen Völkerrechts. Pflichten in Bezug auf den Klimaschutz ergeben sich daher nicht nur aus Klimaschutzabkommen, sondern auch aus dem Völkergewohnheitsrecht und den Menschenrechten und binden daher alle Staaten. Zentrale Maßstäbe sind das 1,5-Grad-Ziel, staatliche Sorgfaltspflichten bei der Regulierung privater Akteure – insbesondere im fossilen Sektor – sowie Prinzipien wie Vorsorge, nachhaltige Entwicklung und Generationengerechtigkeit. Fehlender Klimaschutz kann Menschenrechtsverletzungen begründen und internationale Verantwortlichkeit auslösen. Das Gutachten stärkt Klimaschutz als menschenrechtliches Anliegen.

merk.würdig - S. 427 - 432

Isabel Feichtners Buch Bodenschätze analysiert die rechtlichen Strukturen der Bodenverwertung im Kontext der möglichen Vergesellschaftung von Wohnbeständen in Berlin und der Regulierung des Tiefseebergbaus im internationalen Recht. Die aktuellen, profitorientierten Verwertungspraktiken gefährden die Bewohnbarkeit unseres Planeten. Recht stellt für diese Praktiken eine zentrale Grundlage und Infrastruktur dar. Sowohl der Protest in Berlin als auch die postkolonialen und indigenen Bestrebungen nach einer nicht-profitorientierten Verwaltung des Tiefseebodens zeigen aber auch die Möglichkeiten eines Transformationsrechts auf, welches das Gemeinsame in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Beziehungen stellt.