Wie Selbstjustiz von Arbeitgeber:innen das (Arbeits-)Recht untergräbt

Die Maßregelung von Beschäftigten, die ihre Rechte ausüben, ist in Deutschland gemäß § 612a BGB untersagt. Auf Grundlage qualitativer Interviews mit Arbeitsrechtsberatungsstellen in Deutschland wird im vorliegenden Artikel gezeigt, dass Vergeltungsmaßnahmen von Arbeitgeber:innen dessen ungeachtet alltäglich sind – und die Angst vor Vergeltung Beschäftigte systematisch daran hindert, ihre Rechte zu mobilisieren. In der Folge werden Beschäftigtenrechte selbst bei manifesten Arbeitsrechtsverletzungen nur in Ausnahmefällen geltend gemacht. Aus rechtssoziologischer Perspektive zeigt das Fallbeispiel, wie gesellschaftliche Machtasymmetrien rechtsstaatliche Verhältnisse gefährden: Arbeitgeber:innen, die Rechte verletzen, verfügen über umfassende Vergeltungsoptionen, die es ermöglichen, bei Rechtsmobilisierung durch Beschäftigte Selbstjustiz zu üben. Für Beschäftigte impliziert Rechtsmobilisierung dadurch häufig eine Selbstgefährdung – und erscheint unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten irrational.