Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 448 - 451, merk.würdig

Die unzufriedene Demokratie

„In der Unzufriedenheit liegt der Fortschritt der Menschheit!“ Kämpferisch zierte dieses Motto die Unzufriedene, eine von September 1923 bis Februar 1934 erscheinende „unabhängige Wochenschrift für alle Frauen“.1 Sie hatte das erklärte Ziel, die politische und (zivil-)gesellschaftliche Teilhabe von (arbeitenden) Frauen zu fördern, ihre rechtliche Stellung zu problematisieren und gemeinschaftlic

Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 448 - 451, merk.würdig

Die unzufriedene Demokratie

Aufbegehren und Streit als Konstitutiva des Demokratischen

„Die Unzufriedene“ war eine ab 1923 wöchentlich erscheinende, kritische Frauenzeitschrift. Sie hatte das erklärte Ziel die politische und (zivil)gesellschaftliche Teilhabe von Frauen zu fördern und sich neben Frauenrechten insbesondere mit sozialen und rechtlichen Problemen der arbeitenden Klasse zu befassen. Sie wurde trotz der klar sozialdemokratischen Blattlinie vom austrofaschistischen Regime übernommen und später vom nationalsozialistischen Regime weitergeführt.
Der Beitrag zeichnet die drei Zeitabschnitte am Beispiel der vielthematisierten weiblichen Haus- und Erwerbsarbeit nach und zeigt, wie die in der wandelnden Themenbearbeitung liegende Re-Formation der Unzufriedenen als Unterworfene Erkenntnisse bringt, die sodann als Ausgangspunkt dienen, um das Profil des Demokratischen als ein Ort von Auseinandersetzung und Streit zu stärken.

Krise, 2021, Heft 3, S. 413 - 416, nach.satz

Austritt der Türkei aus der Istanbul Konvention

Hintergründe, Rechtsfragen, Folgen

Im März 2021 trat die Türkei mittels Präsidialdekret aus der Istanbul Konvention aus. Dies löste eine große Protestwelle aus. Der Austritt wurde mit der Wahrung der familiären Einheit und dem ausreichenden nationalen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt begründet. Dieser Text beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit des Austritts. Der türkische Staatspräsident hat mit Austritt per Präsidialdekret womöglich gegen seine verfassungsrechtlich verankerten Befugnisse verstoßen. Weiter umstritten bleibt die Frage, ob eine innerstaatlich rechtwidrige Kündigung Auswirkungen auf die völkerrechtliche Gültigkeit eines Vertrages hat.