Die Umsetzung der „Sozialhilfe neu“ in Oberösterreich hat für Menschen in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und nach dem Oö Chancengleichheitsgesetz eine drastische Leistungsreduktion zur Folge. Im Jahr 2022 beträgt der Einkommensverlust EUR 293,38 pro Monat. Durch die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Infrastruktur in den Einrichtungen wie Küche, Bad und WC wird mit einer Kostenersparnis gegenüber getrennten Haushalten argumentiert, eine gemeinsame Wirtschaftsführung angenommen und somit der Richtsatz für in Haushaltsgemeinschaft lebende Personen herangezogen. Die Lebenssituation der Bewohner*innen in Einrichtungen unterscheidet sich jedoch stark von gewillkürten Lebensgemeinschaften und erfordert daher eine differenzierte Betrachtung sowie rechtliche Berücksichtigung. Das Grundsatzgesetz verweist in diesem Zusammenhang auf „besondere Umstände“, auf Grund deren eine gemeinsame Wirtschaftsführung ausgeschlossen werden kann. Eine landesrechtliche Konkretisierung der „besonderen Umstände“ ist jedoch notwendig – erfordert aber einen entsprechenden politischen Willen.
juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 13 - 17, merk.würdig