Presseprozess

Wien. (Red.) "Es ist nicht auszuschließen, dass ein fortgesetztes Verfahren zu einem allenfalls andersgearteten Ergebnis kommt," beendet Richter Ernest Maurer seinen Urteilspruch im Presseprozess RFS gegen Muki Di Rui vom 7. November 1988, das jetzt schriftlich ergangen ist. Seiner Tradition der eigenwilligen und sonderbaren Würdigung der Zeugen folgend (siehe Sinowatz - Worm-Prozess) spricht Maurer "im Namen der Republik" Recht. Zitat: "Um eine richtige Wertung dieser Zeugenaussagen vornehmen zu können, ist es zunächst erforderlich darauf hinzuweisen, dass sowohl VSStÖ als auch der Muki Di Rui einen politisch stark kontroversiellen Kurs zum RFS steuern, der eine radikal antifaschistische Komponente aufweist, wobei zu bemerken ist, dass alles was rechts der Aktionsgemeinschaft steht, bereits im hohen Maß verdächtig ist, faschistisches Gedankengut zu vertreten."
Im Namen der Republik ist "radikalen Antifaschisten" also nicht zu trauen. Warum Anti-Antifaschisten zu trauen ist, weiß Richter Maurer allerdings nicht zu begründen. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten, in die Muki Di Rui durch den verlorenen Prozess geraten ist, bittet Muki Di Rui um Spenden auf das CA-Konto Nr. 0420-05488/00 (BLZ 11000).