Wenn sich ein Gesetzgeber zum Schutz von Tieren entscheidet, dann findet er derzeit drei mögliche Tierschutzrechtsmodelle als „role models“ vor: Dies sind der objektive, nicht-individualrechtliche Schutz bei anthropozentrischer Ausrichtung (A), der objektive, nicht-individualrechtliche Schutz bei pathozentrischer Ausrichtung (B) und der Tierrechte-Ansatz (C).
juridikum 1/2024, Thema: Tiere, 2024, Heft 1, S. 94 - 104, thema
Tierschutzrechtsmodelle im Vergleich
Warum die Anerkennung von Tierrechten nur der nächste folgerichtige Schritt ist