Wenn sich ein Gesetzgeber zum Schutz von Tieren entscheidet, dann findet er derzeit drei mögliche Tierschutzrechtsmodelle als „role models“ vor: Dies sind der objektive, nicht-individualrechtliche Schutz bei anthropozentrischer Ausrichtung (A), der objektive, nicht-individualrechtliche Schutz bei pathozentrischer Ausrichtung (B) und der Tierrechte-Ansatz (C). Diese verschiedenen Tierschutzrechtsmodelle werden auf ihre rechtlichen Unterschiede und auf ihre tatsächlichen Auswirkungen auf das Schutzniveau von nichtmenschlichen Tieren hin untersucht. Dabei wird gezeigt, dass sich der weltweit wohl gängigste Ansatz des objektiven Schutzes von Tieren bei pathozentrischer Ausrichtung (B) dogmatisch nicht halten lässt. Das heißt, dass aus der gesetzlichen Anerkennung eines Eigenwertes der nichtmenschlichen Tiere konsequenterweise die Anerkennung von Tierrechten folgen muss. Um genau dieses pathozentrische Bekenntnis kommen moderne Rechtsordnungen wohl nicht mehr herum.
Warum die Anerkennung von Tierrechten nur der nächste folgerichtige Schritt ist