Kapital ist kein Ding, sondern ein soziales Verhältnis. Das hat bereits Karl Marx erkannt. Es ist aber ein soziales Verhältnis besonderer Art, in dem die Staatsgewalt eine zentrale Rolle spielt. Eigentumsrechte, Kreditsicherungsrechte, Immaterialgüterrechte, sowie andere Rechtsinstitute vermitteln privaten Inhaber*innen Rechte, die sie gegenüber Dritten durchsetzen können. Die Durchsetzbarkeit erhöht den Wert des Anspruches und ermöglicht es, diesen auch schon im Vorfeld gegen Entgelt auf andere zu übertragen. Ohne rechtliche Codierung des Kapitals gäbe es keine Märkte jenseits von solchen Austauschverhältnissen, bei denen jede*r die Mittelsperson kennt. Der privilegierte Zugang zum Recht schafft Vermögen; ungleicher Zugang zum Recht trägt daher zu Ungleichheit bei.
Die Codierung von Kapital
Verantwortung in multinationalen Konzernen: Ein Beitrag zum Recht und politischer Ökonomie der globalen Unternehmung
Dieser Beitrag behandelt die normative Aushandlung von Unternehmensverantwortung in multinationalen Konzernen. Im Zentrum stehen dabei die Module des Privatrechts, Gesellschafts- und Vertragsrecht, welche juristische Personen „klonen“ und dabei die wirtschaftlichen und sozialen Einheiten einer globalen Unternehmung in rechtlich autonome Entitäten fragmentieren. Er zeigt anhand des Beispiels einer kolumbianischen Kohlemine auf, wie sich gesellschaftliche Erwartungen und konzerninterne Praxen der Unternehmensverantwortung an der politischen Ökonomie der globalen Unternehmung orientieren, und so ihrer rechtlichen Fragmentierung entgegenlaufen. Der Hauptteil diskutiert die legislative Resonanz auf diese Erwartungs- und Gouvernanzstrukturen der Unternehmensverantwortung in Konzernen. Es wird aufgezeigt, wie sich in jüngeren Gesetzprojekten Ansätze einer rechtlichen Einheit der Verantwortung herausbilden, die sich an der polit-ökonomischen Realität der globalen Unternehmung orientieren.