Dieser Beitrag behandelt die normative Aushandlung von Unternehmensverantwortung in multinationalen Konzernen. Im Zentrum stehen dabei die Module des Privatrechts, Gesellschafts- und Vertragsrecht, welche juristische Personen „klonen“ und dabei die wirtschaftlichen und sozialen Einheiten einer globalen Unternehmung in rechtlich autonome Entitäten fragmentieren. Er zeigt anhand des Beispiels einer kolumbianischen Kohlemine auf, wie sich gesellschaftliche Erwartungen und konzerninterne Praxen der Unternehmensverantwortung an der politischen Ökonomie der globalen Unternehmung orientieren, und so ihrer rechtlichen Fragmentierung entgegenlaufen. Der Hauptteil diskutiert die legislative Resonanz auf diese Erwartungs- und Gouvernanzstrukturen der Unternehmensverantwortung in Konzernen. Es wird aufgezeigt, wie sich in jüngeren Gesetzprojekten Ansätze einer rechtlichen Einheit der Verantwortung herausbilden, die sich an der polit-ökonomischen Realität der globalen Unternehmung orientieren.