2018 wurde unter der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich der Zugang zur Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige massiv eingeschränkt. Bereits bestehende zusätzliche Erfordernisse für den Bezug von Wohnbeihilfe wurden verschärft, zusätzlich wurde von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen plötzlich ein formaler Nachweis von Deutschkenntnissen verlangt. Von diesen Verschärfungen waren rund 3.100 Haushalte betroffen, die für den Erhalt von angemessenem Wohnraum auf die Wohnbeihilfe angewiesen sind. Eine Musterklage des Klagsverbands führte zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Linz an den EuGH in dieser Frage. Die Entscheidung des EuGH liegt nunmehr vor.
Krise, 2021, Heft 3, S. 320 - 330, recht & gesellschaft
Diskriminierung beim Zugang zur oberösterreichischen Wohnbeihilfe
17 Klagen anhängig – Entscheidung des EuGH liegt vor
Migration, Sozialrecht, Sozialleistung, Sozialhilfe, Drittstaatsangehörige, Kernleistungen, Europarecht, Ethnische Zugehörigkeit, Alter, Behinderung, Diskriminierung, Deutschkenntnisse, § 6 Oö WFG, § 1 Oö ADG, Art 34 GRC, Art 21 GRC, Art 11 EU-Daueraufenthaltsrichtlinie 2003/109/EG, Art 3 Antirassismus-RL 2000/43/EG