In kürze

Der im Sommer in Kraft gesetzte "Dringliche Bundesbeschluss zum Asylverfahren" bedeutet faktisch das Ende des Asylrechts. Trotzdem wurde er vom Parlament oppositionslos verabschiedet. Linksparteien wie Hilfswerke ließen sich durch vage Versprechungen bluffen: "Unabhängige Beschwerdeinstanz" und "humanitärer Aufenthalt" für Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten (Gewaltflüchtlinge, die als politische Flüchtlinge nicht anerkannt werden) waren die beiden Zauberworte, die zumindest vorübergehend ihre Wirkung nicht verfehlten. Zu Beginn des Sommers wurde von CEDRI, verschiedenen Asylgruppen und zahlreichen Persönlichkeiten ein Referendumskomitee gegründet. Vergeblich warnte es vor den Folgen der neuen Asylgesetzgebung und konnte innerhalb der vorgeschriebenen Dreimonatefrist, die Ende September ablief, nicht die nötige Zahl von Unterschriften zusammenbringen. Leider haben sich seit dem Erlass des "Dringlichen Bundesbeschlusses" die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet. Statt Einlösung der gemachten Versprechungen wird jetzt laut über die Einführung von Notrecht nachgedacht. (CEDRI-Bulletin).