Wien. (VIP, Red) .Am 1. März ist die 15. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Sie bringt unter anderem auch einige Bestimmungen, die die Radfahrer als Verkehrsteilnehmer aufwerten sollen. Benützer von Radwegen und Radfahrstreifen gelten jetzt wieder als Teilnehmer am fließenden Verkehr und haben somit nicht mehr generell Nachrang gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern. Das Fahren gegen die Einbahn ist für Radfahrer erlaubt, wenn eine entsprechende Zusatztafel unter dem Schild "Einfahrt verboten" angebracht ist. Von nun an dürfen die Radler auch legal anstehenden Kolonnen vorbeifahren und Nebenfahrbahnen benützen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf einer Radfahrerüberfahrt abstellen, müssen jetzt damit rechnen, dass dieses auch ohne Vorliegen einer konkreten Behinderung abgeschleppt wird. Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) weist allerdings darauf hin, dass diese Novelle nur der erste Schritt eines langen Weges sein kann und dass bei weiteren Reformen "aus der Praxis geborene Veränderungen in das Gesetz einfließen müssten".
StVO-Novelle