Das zentrale Ziel des Strafvollzugs ist eine erfolgreiche (Re)Sozialisierung und damit einhergehende Legalbewährung von Straftäterinnen und Straftätern. Die Überlastung der Justizanstalten aufgrund der steigenden Anzahl von Insassinnen und Insassen sowie die hohen Wiederverurteilungsraten entlassener Strafgefangener machen eine Reform des Strafvollzugs dringend notwendig. Der folgende Beitrag beleuchtet zwei zentrale Themenbereiche der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Strafvollzugspaket – NEU / Sichere Wege aus der Kriminalität“ zur Strafvollzugsreform. Die Empfehlungen der Reform bezüglich der bedingten Entlassung und des elektronisch überwachten Hausarrests sollen zu einer Entlastung der Justizanstalten führen und die (Re)Sozialisierung und Legalbewährung von Strafgefangenen nachhaltig stärken.
juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 288 - 290, merk.würdig
Das Strafvollzugspaket – NEU
Strafvollzug, Wiederverurteilung, Wiederverurteilungsrate, Resozialisierung, Legalbewährung, Strafvollzugspaket, Strafvollzugsreform, elektronisch überwachter Hausarrest (eüH), gelockerter Vollzug, Freigang, bedingte Entlassung, Vollzugsform, Ausgang, Vollauslastung, Justizanstalt, § 46 StGB, § 50 StGB, § 51 StGB, § 52 StGB, § 20 StVG, § 126 StVG, § 144 StVG, § 145 StVG, § 146 StVG, § 156b StVG, § 156c StVG, § 156d StVG