Der Text behandelt die Herausforderungen bei der Inanspruchnahme minimal kausaler Schädiger und diskutiert die Notwendigkeit einer Gefährdungshaftung für umweltgefährdende Anlagen. Es wird vorgeschlagen, beteiligte Rechtssubjekte zu Gefahrengemeinschaften zusammenzuschließen und einer Haftung zu unterwerfen. Weiterhin wird das Zusammenspiel von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Normen sowie die Frage der Vorfinanzierung und des Ersatzanspruchs durch die öffentliche Hand erörtert, insbesondere im Kontext des ALSAG und der Lehre vom verhinderten Vorteilsausgleich.
juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 25 - 26, recht & gesellschaft
"Gefahrengemeinschaften" ,Sanierungsprogramme
"Minimale Schädiger“, öffentliche Fonds
Minimal kausaler Schädiger, KfZ-Emissionsschäden, Gewässer- und Bodenschäden, Gefahrengemeinschaft, Gefährdungshaftung, Privatrechtliche Haftpflicht, Öffentlich-rechtliche Normen, Vorfinanzierung, Sanierungskosten, Privatwirtschaftsverwaltung, Ersatzanspruch, Geschäftsführung ohne Auftrag, ALSAG, Lehre vom verhinderten Vorteilsausgleich