„Ihr seid nicht erwachsen genug, um die Dinge so darzustellen, wie sie wirklich sind. Sogar diese Bürde überlasst ihr uns Kindern.“1 Dies waren Sätze, mit denen die damals 15-jährige Klimaaktivistin Greta Thunberg die im Dezember 2018 stattfindende UN-Klimakonferenz in Kattowitz auf den Kopf stellte.
Kinder an die Macht
Demokratie fängt klein an. Deswegen ist es wichtig, auch die Kinder in sie mit einzubeziehen. Durch die Möglichkeit der Partizipation erlangen Kinder von Beginn an ein Verständnis von Demokratie, welches ihr Erwachsenwerden prägen kann. Zusätzlich können Kinder vor allem bei Themen die ihre Lebenswelt betreffen, neue Aspekte aufzeigen, die eine bessere Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention gewährten Rechte ermöglicht. Greta Thunberg zeigt mit ihrem Einsatz für den weltweiten Klimaschutz dabei eindrucksvoll auf, welches Potential die Partizipation von Kindern in sich trägt, um neue Blickwinkel auf aktuelle Themen zu erlangen. Aus diesen Gründen lohnt es sich, gerade im Lichte des 30. jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention, einen genaueren Blick auf das Kinderrechte auf Mitsprache zu werfen und wie dieses in Österreich umgesetzt wird.
Jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht
Jedes fünfte Kind in Österreich ist von Armut bedroht. Bei Kindern, die in Alleinerziehendenhaushalten leben, ist es sogar jedes zweite Kind. In Anbetracht dieser Zahlen stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis diese Tatsachen mit dem in Art 1 BVG Kinderrechte verankerten Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip, das gemäß seiner Ausgestaltung in allen Kindern betreffenden Angelegenheiten als Maßstab für das staatliche Handeln dient, stehen. Eben jenes Verhältnis ist Gegenstand der Untersuchung dieses Texts. Dafür werden die kinderspezifischen Schutz- und Fürsorgeverpflichtungen des Staates anhand des Beispiels Kinderarmut analysiert. Zudem werden Grundzüge der EU-Kindergarantie beleuchtet, die eine Chance für die verstärkte Anwendung der im BVG Kinderrechte enthaltenen sozialen Grundrechten darstellt.
Der dritte Zyklus des Universal Periodic Review in Österreich
Der Universal Periodic Review (UPR) ist ein beim UN-Menschenrechtsrat angesiedelter Prüfungsmechanismus zu sämtlichen Menschenrechten, der den Schwerpunkt auf einen Peer-Review der Staatengemeinschaft unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und anderer Organisationen setzt. Er spielt eine wichtige Rolle in der internationalen Stützung von Demokratie und Rechtsstaat. Am 22.1.2021 und 8.7.2021 fanden die maßgeblichen Sitzungen vor dem Menschenrechtsrat betreffend Österreich im dritten Zyklus des UPR statt. Derzeit befindet sich Österreich in der Umsetzungsphase der dort erhaltenen Empfehlungen. Der Artikel soll einen Überblick zum aktuellen Stand im UPR für Österreich geben und insbesondere die Rolle der Zivilgesellschaft sowie die Herausforderungen in und im Umsetzungsprozess darstellen.