Die jüngsten Diskussionen um die österreichischen Verstrickungen in der NS-Zeit und die jahrzehntelange Weigerung der Republik, dafür die Verantwortung zu übernehmen (Stichwort „Opferthese“) liefern ein Musterbeispiel der Interaktion von Recht, Politik und Zeit-Geschichte. Angesichts drohender und tatsächlich laufender Gerichtsverfahren rund um Entschädigungsfragen trat nicht nur der massive Vermögensentzug zutage, der NS-Opfern in Form von „Arisierungen“ und anderen Maßnahmen zugefügt wurde, sondern es wurde insbesondere auch die Problematik der Restitution entzogener Vermögen in der Nachkriegszeit thematisiert.
Historikerkommission und Vermögensrestitution, 2003, Heft 1, S. 42 - 46, thema
Unrechtsbewältigung durch Rechtsgeschichte?
Zum Begriff der „extremen Ungerechtigkeit“ im Entschädigungsfonds-Gesetz