Der Beitrag enthält eine vergleichende Analyse des parlamentarischen Untersuchungsrechts des Nationalrats mit dem Untersuchungsrecht des Europäischen Parlaments. Obwohl die EU kein Bundesstaat ist, gibt es auch dort eine vertikale Kompetenzverteilung, nämlich zwischen der supranationalen und der nationalstaatlichen Ebene. Der Fokus des Beitrags liegt auf den Auswirkungen der vertikalen Kompetenzverteilung auf die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungsrechts. So zeigt sich, dass das Europäische Parlament, im Gegensatz zum österreichischen Nationalrat, über keinerlei Durchsetzungsmechanismen verfügt. Durch einen kontextuellen Vergleich soll der speziellen institutionellen Aufstellung der EU Rechnung getragen werden. Der*dem Leser*in soll vermittelt werden, inwiefern diese den Vergleich des parlamentarischen Untersuchungsrechts ermöglicht und begrenzt.
Das parlamentarische Untersuchungsrecht im Föderalismus