Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 schuf der österreichische Gesetzgeber die Möglichkeit, im Zuge des Asylverfahrens Datenträger von Asylsuchenden zum Zweck der Identitätsfeststellung sowie zum Ausforschen der Reiseroute auszuwerten. Der vorliegende Beitrag stellt die gesetzlichen Grundlagen vor, diskutiert deren politischen Entstehungszusammenhang und beleuchtet die grundrechtlichen und praktischen Probleme, die eine potentielle Umsetzung bis heute begleiten. Außerdem werden Erkenntnisse aus Deutschland vergleichend herangezogen – dort wird die Auswertung von Datenträgern bereits seit 2017 systematisch praktiziert.