Oberster Gerichtshof

Wien. (Red.). Der Oberste Gerichtshof hat gesprochen: Dass 900 VÖEST-Manager 6,3 Milliarden Schilling kassieren, während 35.000 Stahlpensionistlnnen keinen Anspruch auf insgesamt 10 Milliarden Schilling haben, ist rechtens. Mit zweierlei Maß wird jetzt auch in der Verstaatlichten Industrie gemessen. Während den ArbeiterInnen "aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten" verdientes Geld entzogen wird, genehmigen sich die "Spitzenmanager" selbst eine Erfolgsprämie, "weil es wirtschaftlich ein gutes Jahr war". Die Justiz leistet dem Schützenhilfe und segnet diese Ungleichheiten höchstgerichtlich ab. Auch bei der "Styria Federn GesmbH" (früher VEW) in Judenburg bekamen die "Sanierer" Recht. Die ArbeiterInnen, die gegen den von der Firmenleitung verordneten Lohnverzicht prozessierten, hatten in zwei Instanzen Recht bekommen, doch dann klärte das Höchstgericht die Situation zugunsten der Firmenleitung: Eine nie gekündigte Betriebsvereinbarung wurde für ungültig erklärt, Lohn- und Sozialabbau für gesetzlich. Den Unternehmern, vor allem auch in der Privatwirtschaft stehen nun alle Tore offen, auf betriebliche Abkommen zu pfeifen und munter drauflos zu rationalisieren. Zumal auch die Gewerkschaftsspitze auf den gerichtlichen Weg schwört und auf andere Formen zur Durchsetzung der Rechte der Arbeiterschaft verzichtet, bzw. ihnen sogar entgegenwirkt, wie beim Streik der Bergarbeiter in Zangtal im vergangenen Jahr.