Hörerinnenversammlung

Wien. (Red.). LeserInnen von ÖH-Gesetzen wird sicherlich nicht entgangen sein, dass diese so etwas wie HörerInnenversammlungen vorsehen, welche auch regelmäßig vom Vorsitzenden der Fakultätsvertretung. einzuberufen wären. Verwundert werden sie sich nun fragen, ob der Vorsitzende der juridischen Fakultätsvertretung - der eigentlich Gesetze kennen und lesen sollte - darauf ebenso regelmäßig vergisst. Möglicherweise ist es aber weniger eine Gedächtnisschwäche, sondern eher mangelndes Demokratieverständnis, das Kollegen Hazivar davon abhält, den Studierenden bei Geschehnissen, die sie unmittelbar betreffen, ein Mitspracherecht einzuräumen. So wurde schon im Dezember vorigen Jahres vom VSStÖ eine HörerInnenversammlung beantragt. Die AG verschob und verschob, setzte die Versammlung zwischendurch an unmöglichen Terminen fest (vielleicht Freitag Nachmittag gefällig?) etc. .. "Unsere" AG-Exekutive will nicht, dass die Studierenden informiert sind, mitreden, mitentscheiden können. Lieber wird gemauschelt. Die Aufgabe, die das ÖH-Gesetz den Jungpolitikern stellt, nämlich zwei öffentliche Fakultätsvertretungssitzungen pro Semester einzuberufen, wurde schon zu Zeiten der Szyszkowitz-Exekutive à la AG gelöst: erste Sitzung an einem Jännertag um 10:00 Uhr; zweite Sitzung am selben Tag um 12:00 Uhr. Hazivar bleibt traditionell.