Wien. (Red.). Mitte Dezember des Vorjahres hat der Verfassungsgerichtshof die ÖH-Wahlen von 1987 aufgehoben. Grund dafür war die Kandidatur der sogenannten "Grünen Osterreichs", einer rechtsradikalen Gruppierung, die von der zentralen Wahlprüfungskommission zu den Wahlen zugelassen worden war (mit den Stimmender JES und des Ministeriums). Diese Entscheidung erfolgte obwohl bekannt war, dass es sich bei dem Gründer der "Grünen Österreichs" um einen ehemaligen Funktionär der - inzwischen verbotenen - NDP handelte. Mehrere Flugblätter hatten unter anderem über diesen Umstand informiert. Der VSStÖ legte in der Folge Beschwerde wegen Verdachtes des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz beim VfGH ein. Dieser bestätigte den Verdacht; die ÖH-Wahl wurde aufgehoben. Die Wiederholung fällt mit den Wahlen 1989 zusammen.
Verfassungsgerichtshof