Um die Mobilitätswende voranzutreiben, bedarf es einer Verlagerung des Straßenverkehrs auf nachhaltigere Verkehrsträger. Im Straßenplanungsrecht und dem damit in Verbindung stehenden Trassengenehmigungsverfahren wurde darauf in bisherigen Prüfungen zur Trassengenehmigung von Bundesstraßen nur wenig Rücksicht genommen. Um keinen zusätzlich induzierten Verkehr durch das Attraktivieren des Angebots für den motorisierten Individualverkehr zu schaffen, bedarf es im Regelungsregime entsprechender gesetzlicher Determinierungen zur Schaffung von Lenkungseffekten. Dies erreicht man insbesondere dadurch, dass man bereits im Planungsprozess bei der strategischen Netzplanung des Verkehrswegenetzes nachhaltigere Verkehrsträger bewusst mitberücksichtigt.
Soziale Rechte von Migrant:innen, 2023, Heft 3, S. 336 - 344, recht & gesellschaft