Soll sich der Täter vor dem Staat für seine Tat verantworten und ist damit Kriminalität Staatsangelegenheit? Oder hat er dem Geschädigten Rede und Antwort zu stehen und ist der Privatanklage der Vorzug zu geben, mitsamt der Möglichkeit, sich während des Verfahrens informell zu einigen?" Diese Frage stellt Wolfgang Stangl im Vorwort seines Buches über "Wege in eine gefängnislose Gesellschaft". Der Autor vollzieht die Diskussion um Sinn und Zweck des Strafens etwa ab dem 13. Jahrhundert bis zu den jüngsten Auseinandersetzungen mit neuen Konfliktregelungsmodellen nach.
Freunde und Helfer: Wehe wenn sie losgelassen, 1989, Heft , S. 17 - 17, thema
Überwindung staatlicher Kriminalpolitik?
STRAFRECHT UND SOZIOLOGIE