Noch im Oktober 2002 hatte Innenminister Strasser die Kritik, dass die so genannten Richtlinien des Innenministeriums zur Bundesbetreuung in Hinblick auf künftiges Europarecht problematisch sein könnten, als „Unsinn“ abgetan. Die damals bereits prinzipiell akkordierte aber noch nicht formell verabschiedete Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den Mitgliedstaaten (RL)1 zeigt aber sehr wohl, dass diese Kritik berechtigt ist. Aber auch der am 24. Februar 2003 ergangene Beschluss des OGH (1 Ob 272/02k) lässt klar Anpassungsbedarf in der aktuellen n Verwaltungspraxis zur Bundesbetreuung erkennen.
Das Recht des flexiblen Menschen, 2003, Heft 2, S. 61 - 64, recht & gesellschaft
Alles neu macht die EU?
Die österreichische Asylpolitik, gemessen an einer neuen EG Richtlinie